Windanlagen in Kyritz – OVG weist Klage des Unternehmens ab
Die Zahl der Windräder in Brandenburg ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Um die Genehmigung wird teils gestritten. Häufiger muss die Justiz entscheiden.
Ein Windenergiepark im östlichen Brandenburg (Luftaufnahme mit einer Drohne). (Archivbild) Patrick Pleul/dpa
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Ein Windenergieunternehmen kann im Nordwesten Brandenburgs nicht wie geplant vier Anlagen errichten. Eine Klage gegen eine entsprechende Entscheidung des Landesamtes für Umwelt ist vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ohne Erfolg geblieben. Wie ein Gerichtssprecher erklärte, hat das Unternehmen keinen Anspruch auf Genehmigung der Anlagen im Gebiet der Stadt Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin), weil ein Teil davon außerhalb der Fläche des Bebauungsplanes liegt.
Das Unternehmen hatte in dem Verfahren laut Gericht argumentiert, der Bebauungsplan sei teilweise funktionslos geworden. Es verwies dabei auf eine Begrenzung der Höhe für Windenergieanlagen auf 100 Meter. Diese Größe sei auf dem Markt faktisch nicht mehr verfügbar und solche Anlagen könnten nicht wirtschaftlich betrieben werden. Das Unternehmen wollte Windräder mit einer Höhe von 200 Metern errichten.
Ob die Höhenbegrenzung der Kommune zulässig ist, ließ das Gericht in dem Streit aber offen. Auf diese Frage kam es nach Auffassung der Richter im vorliegenden Fall nicht an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Erzeugung von Strom aus Windkraft hat in Brandenburg in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. 2025 lag die Zahl der Windenergieanlagen laut Wirtschaftsministerium bei 4.135 - rund 15 Prozent mehr als noch im Jahr 2016 (3.598). In den betroffenen Gemeinden teils umstritten - unter anderem wegen des veränderten Landschaftsbildes.