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Wie Karlsruhe gleich zu Beginn den Südweststaat prägte

Vor 75 Jahren fällte das Bundesverfassungsgericht seine allererste Entscheidung. Warum die Gründung Baden-Württembergs damals in Karlsruhe auf dem Prüfstand war.

08.09.2026

In der ersten Sitzung in Karlsruhe ging es um die Neugliederung Baden-Württembergs. (Archivbild)Dpa/dpa

In der ersten Sitzung in Karlsruhe ging es um die Neugliederung Baden-Württembergs. (Archivbild)Dpa/dpa

© Dpa/dpa

Kaum hatte das Bundesverfassungsgericht im September 1951 seine Arbeit aufgenommen, traf es eine für den Südwesten sehr relevante Entscheidung: Am 9. September stoppte das Gericht im Eilverfahren vorläufig die geplante Volksabstimmung über die Gründung eines neuen Bundeslands Baden-Württemberg. Vor 75 Jahren fiel damit die allererste Entscheidung an dem neu geschaffenen Gericht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Alliierten den Südwesten in die Gebiete Baden, Württemberg-Hohenzollern (beide in der französischen Besatzungszone) und Württemberg-Baden (in der amerikanischen Zone) unterteilt. Nun sollten die drei Teile zu einem Südweststaat vereint werden. Das Vorhaben war aber umstritten - vor allem viele Südbadener waren dagegen.

Abstimmung wurde im Dezember nachgeholt

Das Bundesverfassungsgericht ordnete in seiner ersten Entscheidung an, dass die für den 16. September angesetzte Volksabstimmung zum Zusammenschluss zunächst nicht stattfinden durfte. Die Richter brauchten mehr Zeit, um vorher sorgfältig die Rechtslage zu prüfen. Es gehe schließlich um „Grundfragen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik“, hieß es in dem Beschluss.

Am Ende gab das Gericht dann doch grünes Licht: Die Abstimmung wurde im Dezember 1951 nachgeholt - mit dem Ergebnis, dass einige Monate später Baden-Württemberg entstand. Am 25. April 2027 wird das Land 75 Jahre alt.

Knapp drei Wochen nach der Entscheidung wurde das Bundesverfassungsgericht feierlich eröffnet. (Archivbild)Koll/dpa

Knapp drei Wochen nach der Entscheidung wurde das Bundesverfassungsgericht feierlich eröffnet. (Archivbild)Koll/dpa

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Das Bundesverfassungsgericht feiert am 28. September 2026 seinen 75. Geburtstag. Zu dem Festakt in Karlsruhe wird auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erwartet. Genau 75 Jahre zuvor war das Gericht in Anwesenheit des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer feierlich eröffnet worden.