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Weniger Änderungen des Geschlechtseintrags in Hamburg

Seit zwei Jahren kann man seinen Geschlechtseintrag unkompliziert ändern. Bei den Hamburger Standesämtern gehen inzwischen deutlich weniger Anträge als kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung ein.

01.11.2026

Die Zahl der Erklärungen zum Geschlechtseintrag ist bei den Hamburger Standesämtern stark rückläufig. (Symbolbild) Peter Steffen/dpa

Die Zahl der Erklärungen zum Geschlechtseintrag ist bei den Hamburger Standesämtern stark rückläufig. (Symbolbild) Peter Steffen/dpa

© Peter Steffen/dpa

Die Zahl der Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags ist in den vergangenen Monaten in Hamburg stark gesunken. Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 bis Ende September dieses Jahres seien 1.258 Anträge bei den Standesämtern abgegeben worden, teilte das zuständige Bezirksamt Harburg mit. Nach früheren Angaben des Senats waren bis zum 30. September vergangenen Jahres bereits 914 Erklärungen eingegangen. Das bedeutet, dass in den folgenden zwölf Monaten nur 344 hinzukamen.

In den ersten elf Monaten nach Inkrafttreten waren im Bezirk Altona mit 240 die meisten Erklärungen abgegeben worden, im Bezirk Bergedorf mit 72 die wenigsten. In den folgenden zwölf Monaten lag der Bezirk Eimsbüttel mit 121 Änderungen an der Spitze, während der Bezirk Bergedorf mit 17 erneut die wenigsten registrierte. Den stärksten Rückgang verzeichnete der Bezirk Mitte, wo sich die Zahl von 114 auf 19 verringerte.

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen einfach per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Damit die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam ist, muss das Standesamt des Geburtsortes sie vornehmen. Eine gerichtliche Entscheidung ist nicht mehr erforderlich.

Justizminister fordern Maßnahmen gegen Missbrauch

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Regelungen bis zum Juli 2026 zu überprüfen. Im vergangenen Juni forderte Justizministerkonferenz Nachschärfungen beim Selbstbestimmungsgesetz. Ein Antrag Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens, der Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrags verlangt, fand bei der Frühjahrstagung der Justizministerinnen und -minister in Hamburg eine Mehrheit. 

Das Bundesjustizministerium wird darin aufgefordert, umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der einen Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs schafft. Vorgenommen werden soll die Prüfung schon bei Änderung des Geschlechtseintrags von den Standesämtern.