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Was sich bei der Beamtenbesoldung in Hessen ändert

Die Bezüge für Hessens Landesbeamte steigt – doch das neue Besoldungsmodell sorgt für Kritik. Was steckt hinter den neuen Regeln?

03.09.2026

Die Besodlung der hessischen Beamten wird nach einem neuen Modell berechnet. (Symbolbild)Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Besodlung der hessischen Beamten wird nach einem neuen Modell berechnet. (Symbolbild)Karl-Josef Hildenbrand/dpa

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In dieser Woche hat der hessische Landtag neue Regeln für die Besoldung der Landesbeamten verabschiedet. Die Kritik an dem künftigen Modell reißt nicht ab.

Worum geht es? 

Im Grundgesetz ist verankert, dass der Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien lebenslang angemessen finanziell absichern muss. Zu den Maßstäben dieser sogenannten „amtsangemessenen Alimentation“ gibt es eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. 

Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung - der auch immer wieder in Karlsruhe landet. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.

Was hat der hessische Landtag konkret beschlossen?

Mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition wurde das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 verabschiedet. Es regelt die Besoldung und Versorgung der hessischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Pensionäre. Es soll die Bezahlung an aktuelle verfassungsrechtliche Anforderungen anpassen. Beschlossen wurde sowohl eine Besoldungserhöhung als auch eine strukturelle Veränderung bei der Berechnung - weg vom Alleinverdienermodell, hin zum Familieneinkünftemodell.

Wie viel mehr Geld gibt es? 

Die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird auf die Beamten übertragen. Rückwirkend zum 1. Juli 2026 steigt die Besoldung um 3,02 Prozent, mindestens aber um 110 Euro. Von diesem Mindestbetrag profitieren nach Angaben des Innenministeriums insbesondere die unteren Besoldungsgruppen. Zum 1. Oktober 2027 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder steigen um jeweils 87 Euro. 

Welche strukturellen Veränderungen gibt es bei der Berechnung?

Bei der Besoldungsberechnung gibt es einen Paradigmenwechsel: Das bisherige Alleinverdienermodell wird durch ein Familieneinkünftemodell ersetzt. Bei der Berechnung der verfassungsrechtlich geforderten Mindestalimentation bezieht das Land künftig ein fiktives Partnereinkommen mit ein. Dieses orientiert sich laut Innenministerium am Median-Äquivalenzeinkommen, einem statistischen Wert zum Einkommen von Haushalten. 

Wie begründet das Land den Schritt? 

Nach den Worten von Innenminister Roman Poseck (CDU) will Hessen die gesellschaftliche Realität besser abbilden. Das Modell diene auch im Bund sowie in fast allen anderen Bundesländern als Grundlage oder sei dort geplant. „Nach unseren Berechnungen wird die Mindestalimentation in allen Besoldungsgruppen sichergestellt“, erklärte der Minister.

Was sind die größten Kritikpunkte? 

Das neue Familieneinkünftemodell wird von Arbeitnehmervertretern kritisch gesehen. „Das Beamtenverhältnis besteht ausschließlich zwischen Staat und Beamtin oder Beamtem“, argumentiert der Beamtenbund Hessen. „Der Ehepartner ist an diesem Rechtsverhältnis nicht beteiligt.“ 

Besonders problematisch sei, dass das Partnereinkommen nicht einmal tatsächlich vorhanden sein muss, erläutert der Beamtenbund. Es genüge, dass der Gesetzgeber annimmt, der Partner könne grundsätzlich arbeiten oder ein bestimmtes Einkommen erzielen. Dies sei jedoch nicht in allen Familien der Fall, etwa wenn ein Partner arbeitslos ist, Kinder betreut oder Angehörige pflegt.