Warnstreik führt zu Ausfällen im regionalen Nahverkehr
Im Streit um bessere Arbeitsbedingungen fällt in mehreren Regionen der Nahverkehr aus. Was Verdi fordert und wann die Tarifgespräche weitergehen.
Schüler, Pendler und andere Fahrgäste müssen den Tag über mit teils deutlichen Einschränkungen rechnen. (Symbolbild) Jan Woitas/dpa
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Ausfälle bei Bussen und Straßenbahnen: Fahrgäste müssen sich heute wegen eines Warnstreiks auf Einschränkungen im regionalen Nahverkehr in Sachsen-Anhalt einstellen. Der Ausstand soll laut Gewerkschaft Verdi kurz vor Mitternacht enden.
Betroffen sind Verdi-Verhandlungsführer Stefan Hilbig zufolge acht Verkehrsbetriebe. Es gehe um ein Gebiet um Magdeburg herum von der Altmark bis nach Bernburg und den Harz. Magdeburg selbst sei aber nicht betroffen.
Diese Betriebe werden bestreikt
Konkret zum Warnstreik aufgerufen sind Mitarbeiter folgender Unternehmen: BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH, die Halberstädter Verkehrsgesellschaft (HVG) GmbH, die Harzer Verkehrsbetriebe, die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH, der Personennahverkehrs Burg, die Personennahverkehr mbH Genthin, die PVGS Altmarkkreis Salzwedel GmbH sowie die Stendalbus GmbH.
Nicht überall fallen alle Verbindungen aus, Fahrgäste sollten sich vorab bei den jeweiligen Anbietern informieren.
Streit um Arbeitsbedingungen
Hintergrund sind festgefahrene Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Verdi fordert etwa kürzere Schichten von höchstens 9 Stunden statt bisher bis zu 12,5 Stunden, einen schnelleren Ausgleich von Überstunden sowie 30 Urlaubstage bereits zum Berufseinstieg.
Die Tarifverhandlungen sollen am 4. und 5. Mai fortgesetzt werden. Weitere Arbeitsniederlegungen sind bis dahin nicht ausgeschlossen. Fahrgäste werden gebeten, sich auf weitere Ausfälle einzustellen.
Gericht weist Eilantrag zurück
Unterdessen hat das Arbeitsgericht Magdeburg einen Eilantrag der Harzer Verkehrsbetriebe gegen den Warnstreik zurückgewiesen. Das Unternehmen hatte versucht, den Ausstand vollständig oder zumindest während der Schülerbeförderung zu untersagen. Das Gericht sah die Ankündigungsfrist von rund 39,5 Stunden jedoch als ausreichend an und verwies darauf, dass sich Betroffene auf Alternativen einstellen konnten. Auch ein Notdienst wurde nicht angeordnet, da ein entsprechender Antrag nach Auffassung des Gerichts zu weit gefasst war.