dpa

Waldarbeiter von Baum erschlagen

In einem Waldstück in Nordhessen verletzt eine herabfallende Baumkrone einen 49-jährigen Arbeiter tödlich. Noch ist vieles unklar - zumindest einen Verdacht schließen die Behörden aus.

04.03.2026

Laut Polizei starb der Mann noch am Unfallort. (Symbolbild)Carsten Rehder/dpa

Laut Polizei starb der Mann noch am Unfallort. (Symbolbild)Carsten Rehder/dpa

© Carsten Rehder/dpa

Ein Mann ist in Nordhessen bei Waldarbeiten ums Leben gekommen. Eine Baumkrone sei aus etwa zehn Meter Höhe abgebrochen und habe den 49-Jährigen am Kopf getroffen, teilte die Polizei mit. Obwohl der Mann einen Helm getragen habe, sei er am Dienstagvormittag so schwer verletzt worden, dass er noch vor Ort starb, sagte ein Sprecher. Der Unfall ereignete sich demnach in einem Waldstück nahe Meißner-Germerode.

Kein Hinweis auf Fremdverschulden

Am Mittwoch begingen Experten der Kriminalpolizei sowie des Amtes für Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Kassel die Unfallstelle, um den Hergang weiter aufzuklären. Dabei hätten sich „keine Hinweise auf ein nicht arbeitsschutzkonformes Handeln Dritter ergeben“, teilte das Regierungspräsidium mit.

Der 49-jährige Forstarbeiter stand zum Zeitpunkt des Unglücks als Angestellter eines Forstunternehmens in einem Auftragsverhältnis zu HessenForst, wie ein Sprecher des Landesbetriebs auf Anfrage mitteilte. Der Mann sei mit Baumfällarbeiten in einem älteren Laubholzbestand beauftragt gewesen.

Mehrere tödliche Arbeitsunfälle 

Zuletzt waren mehrere tödliche Arbeitsunfälle in Hessen bekanntgeworden. Erst am Mittwoch vergangener Woche waren zwei 32 Jahre alte Arbeiter im osthessischen Birstein im Inneren einer Windenergieanlage aus großer Höhe abgestürzt und ums Leben gekommen. Vor gut zwei Wochen war ein 51-Jähriger bei einem Arbeitsunfall im südhessischen Mörlenbach tödlich verletzt worden. Der Mann war zwischen einem Stein, den er mit einem Kran transportierten wollte, und einer Hausmauer eingeklemmt worden.

Laut HessenForst zählt die Waldarbeit statistisch zu den „gefahrgeneigtesten Berufen“. Bundesweit verzeichne die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau jährlich zwischen 30 und 40 tödliche Unfälle bei Waldarbeiten. Ein solcher Unfall habe sich im direkten Verantwortungsbereich von HessenForst zuletzt 2021 ereignet.

Regeln für Fällarbeiten

Die meisten schweren und tödlichen Unfälle gebe es beim Fällen durch einschlagende Bäume, abbrechende Kronenteile oder tote Äste. Strikte Vorschriften sollen dies verhindern, darunter etwa ein „Alleinarbeitsverbot“, wonach Fällarbeiten nur bei ständiger Ruf- oder Funkverbindung zu einer zweiten Person durchgeführt werden dürfen. 

Außerdem gelte unter anderem, dass sich in einem Radius, der der doppelten Baumlänge entspreche, niemand außer den mit der Fällung beauftragten Personen aufhalten darf und diese eine Schutzausrüstung tragen müssen. Zu fällende Bäume müssen zudem vor Arbeitsbeginn auf potenzielle Gefahren wie Totholz in der Krone geprüft werden, erklärte der Sprecher.