Waffenbesitzstreit - AfD-Mitglieder scheitern vor Gericht
Zwei AfD-Mitglieder wollten sich gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse wehren – ohne Erfolg. Wie das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Entscheidungen begründet.
Nach dem Waffengesetz gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. (Symbolbild)Friso Gentsch/dpa
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Im Streit um Waffenbesitz sind zwei AfD-Mitglieder vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ihre Beschwerden zurückgewiesen. Damit bleiben die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte vorerst bestehen, wie das Gericht mitteilte. Es handelt sich um Entscheidungen im Eilverfahren.
In einem Fall war ein AfD-Mitglied gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vorgegangen. Die zuständige Behörde hatte zuvor die Waffenbesitzkarte des Antragstellers widerrufen. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers ab.
Versagung des Jagdscheins
Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen. Das Waffengesetz regelt die genauen Voraussetzungen. Danach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. In Sachsen-Anhalt ist die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden.
In dem anderen Fall ging es um die Beschwerde einer Jägerin. Deren Jagdschein war von der zuständigen Behörde für ungültig erklärt und eingezogen worden. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt. Die Antragstellerin sei aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD nach der gesetzlichen Regelvermutung waffenrechtlich unzuverlässig, hieß es zur Begründung. Daraus folge nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich die Versagung des Jagdscheins.
Es geht um den Schutz der Allgemeinheit
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) verwies darauf, dass es nicht um eine Bestrafung oder Sanktionierung einer bestimmten politischen Überzeugung gehe, sondern um „den Schutz der Allgemeinheit vor den besonderen Gefahren des Waffenbesitzes“.
Zudem verwiesen die Richter auf Entscheidungen des OVG im August. Damals hatte das Gericht bereits klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“, hieß es. Eine systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse gehe über zulässige Kritik hinaus und stelle einen Angriff auf das Demokratieprinzip dar, hieß es zur Begründung.