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Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus Oberfranken

Es begann mit einer Jugendliebe und endete vor Gericht. Eine Oberfränkin wurde für ihre Mitgliedschaft im Islamischen Staat in Syrien angeklagt. Nun ist das Urteil gesprochen.

18.05.2026

Vier Jahre soll die gebürtige Oberfränkin in Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie in Syrien überzeugtes Mitglied des Islamischen Staats war. (Archivbild)Malin Wunderlich/dpa

Vier Jahre soll die gebürtige Oberfränkin in Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie in Syrien überzeugtes Mitglied des Islamischen Staats war. (Archivbild)Malin Wunderlich/dpa

© Malin Wunderlich/dpa

Das Oberlandesgericht München hat die gebürtige Oberfränkin Lydia G. wegen ihrer Beteiligung an der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es nach eigenen Angaben zudem als erwiesen an, dass die konvertierte Muslimin die Fürsorge- und Erziehungspflicht für ihre drei Kinder verletzt hat, weil sie mit ihnen nach Syrien ausreiste und somit großen Gefahren aussetzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft könnten noch Revision einlegen.

 Gericht: Lydia G. teilte „leidenschaftlich“ die Ideologie des IS 

Das Gericht urteilte in der Überzeugung, dass sich Lydia G. „während der Zeit ihrer IS-Mitgliedschaft an dieser Organisation unter anderem dadurch beteiligte, dass sie ihre kämpfenden Ehemänner durch Führung des Haushalts unterstützte und ihre Kinder im Sinne der Ideologie des IS – die sie selbst leidenschaftlich teilte – erzog“. 

Dies hatte die Angeklagte im Verfahren bestritten und sich als „maximal verblendetes“ Opfer der IS-Propaganda bezeichnet. Sie könne die Radikalisierung nicht mehr nachempfinden und wolle sich ausdrücklich davon distanzieren. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht ihr Geständnis sowie den Umstand, dass sie zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

2003 lernte die damals 15-Jährige im Urlaub den 19-jährigen Tunesier Mouadh kennen. 2008 heiratete das Paar und lebte später nahe Bamberg. „Mo war meine große Liebe“, sagte die nunmehr 38-Jährige im Prozess. Laut Anklage war die Frau aus Strullendorf (Landkreis Bamberg) Ende September 2014 mit ihren drei Kindern über die Türkei ins syrische Bürgerkriegsgebiet gereist. Sie folgte ihrem Mann, der vorgefahren war, um dort für den IS zu kämpfen. 

2015 starb ihr erster Ehemann bei Selbstmordattentat

2015 kam ihr Ehemann bei einem Selbstmordattentat mit einer Autobombe ums Leben. Wenige Monate später heiratete sie laut Anklage erneut und wurde Zweitfrau eines weiteren IS-Mitglieds. 2017 bekam sie einen weiteren Sohn. 2018 starb auch ihr zweiter Ehemann bei einem Bombenangriff auf die Wohnung. Nach einer Zeit in einem Flüchtlingscamp reiste sie im Mai 2025 nach Deutschland ein und wurde kurz darauf festgenommen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Verfahren betont, Lydia G. sehe den bewaffneten Dschihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen an und lehne die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung ab.