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Kehrt Tempo 30 auf dem Mittleren Ring zurück?

Nach einem Gerichtsbeschluss soll auf der Landshuter Allee wieder Tempo 30 gelten. Was das für Autofahrer und Anwohner bedeutet und wie die Stadt darauf reagiert.

16.02.2026

Tempo 50 oder doch wieder Tempo 30? Was jetzt auf dem Mittleren Ring in München gilt. (Archivbild)Peter Kneffel/dpa

Tempo 50 oder doch wieder Tempo 30? Was jetzt auf dem Mittleren Ring in München gilt. (Archivbild)Peter Kneffel/dpa

© Peter Kneffel/dpa

Erst Tempo 30, dann wieder Tempo 50 und nun zurück zu Tempo 30? Wer am Mittleren Ring an der Landshuter Allee in München unterwegs ist, sollte gut auf die Schilder achten. Denn das Verwaltungsgericht München hat auf dem vielbefahrenen Abschnitt eine Rückkehr zur Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern angeordnet, die Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erst Mitte Januar gekippt hatte. Wie kam es dazu und worum geht es in der Debatte?

Warum gab es überhaupt Tempo 30?

An der Landshuter Allee wurden Grenzwerte unter anderem für Stickstoffdioxid immer wieder überschritten. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa

An der Landshuter Allee wurden Grenzwerte unter anderem für Stickstoffdioxid immer wieder überschritten. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa

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Der Mittlere Ring ist eine vielbefahrene Strecke rund um Münchens Innenstadt. Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das viel Lärm und eine Belastung mit Schadstoffen durch Autoabgase wie Stickstoffdioxid. Jahrelang wurden dort entsprechende Grenzwerte überschritten. Die Stadt wollte das bereits geltende Fahrverbot für Dieselautos der Abgasnorm Euro 4 nicht auf viele weitere Fahrzeuge mit der Norm Euro 5 ausweiten. Stattdessen ordnete sie im Juni 2024 Tempo 30 für den Abschnitt an. 

Wie wirkte sich das Tempolimit aus?

Der Effekt war positiv. Die Luft sei spürbar sauberer geworden, bilanzierte Reiter im Januar. Zudem sei die Prognose gut: Auch bei Tempo 50 würden die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe in diesem Jahr unterschritten. Reiter ordnete deshalb Mitte Januar erneut einen Schildertausch an: wieder Tempo 50 statt 30. 

Nun muss die Stadt dem Verwaltungsgericht zufolge wieder die Schilder wechseln. (Archivbild)Peter Kneffel/dpa

Nun muss die Stadt dem Verwaltungsgericht zufolge wieder die Schilder wechseln. (Archivbild)Peter Kneffel/dpa

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Mehrere Wochen vor der Kommunalwahl am 8. März eine gute Nachricht also vor allem für die Autofahrerinnen und Autofahrer, bei denen die langsamere Fahrt auf der wichtigen Hauptverkehrsroute für Frust gesorgt hatte. Doch nun gab es Gegenwind vom Verwaltungsgericht für den amtierenden Oberbürgermeister, der erneut für die SPD antritt. Die Ökologisch-Demokratische Partei nannte den aktuellen Gerichtsbeschluss eine „Watsch’n für den Oberbürgermeister“. Als „Wahlkampf-Zuckerl“ habe er Tempo 30 kurzerhand aufgehoben, ohne verlässliche und nachvollziehbare Grundlage. 

Die schlechte Luft am Mittleren Ring ist ein Problem für viele Anwohner.Malin Wunderlich/dpa

Die schlechte Luft am Mittleren Ring ist ein Problem für viele Anwohner.Malin Wunderlich/dpa

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Warum gab es jetzt eine Gerichtsentscheidung?

Zwei Anwohner der Landshuter Allee wandten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Die Politik tue zu wenig, um Menschen, die an einer vielbefahrenen Straße wohnten, zu schützen, so eines ihrer Argumente, die das Gericht offenbar überzeugten. 

Der aktuelle Beschluss ist zwar nur vorläufig, bis das Verwaltungsgericht auch im Hauptsacheverfahren entschiedet. Doch auch da könnte die Stadt unterliegen. Das Gericht hat nach Angaben eines Sprechers nämlich zugunsten der Kläger entschieden, weil die eigentliche Klage Aussicht auf Erfolg hat. 

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat geklagt, hier gibt es aber dem Gericht zufolge noch keine Entscheidung. Die DUH argumentiert mit der aktuellen Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt, den man vor Gericht über mehrere Instanzen hinweg erstritten habe. Hier sei Tempo 30 verankert, um die Stickstoffdioxid-Belastung zu reduzieren. Der Plan sei verbindlich und könne nur vom Stadtrat mit Beteiligung der Öffentlichkeit geändert werden. 

Wie argumentiert das Gericht?

Das Gericht hält die Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 nicht hinreichend nachvollziehbar und vermisst eine verlässliche Grundlage. Angesichts jahrelanger Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts für Stickstoffdioxid an der Landshuter Allee müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisteten. 

Mit einem Tempolimit wollte die Stadt München für bessere Luft sorgen. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa

Mit einem Tempolimit wollte die Stadt München für bessere Luft sorgen. (Archivbild)Sven Hoppe/dpa

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Zudem ist die Schadstoff-Prognose für dieses Jahr nach Meinung des Gerichts „extrem unsicher“. Als Grund werden im Beschluss Bauarbeiten genannt wie die Instandsetzung einer Brücke. Es sei gut möglich, dass sich die Landshuter Allee in diesem Jahr zu einer „massiven Staufalle“ mit negativen Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung entwickle, so das Gericht. 

Kann die Stadt sich wehren?

Der Beschluss (M 28 S 26.387) ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann die Stadt Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Wird sie das auch tun? Das prüfe man derzeit, sagte Reiter. Ohne der städtischen Verwaltung vorgreifen zu wollen, halte er eine Beschwerde aber für richtig, unter anderem wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens.

Was bedeutet das für Autofahrer? 

Erst vor einigen Wochen ist auf der Landshuter Allee Tempo 50 zurückgekehrt. (Archivbild) Peter Kneffel/dpa

Erst vor einigen Wochen ist auf der Landshuter Allee Tempo 50 zurückgekehrt. (Archivbild) Peter Kneffel/dpa

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Eigentlich ist die Stadt nach Angaben eines Gerichtssprechers ab sofort in der Pflicht, den Beschluss umzusetzen und die Schilder wieder auszutauschen. Notfalls könnten die Anwohner bei Gericht Antrag auf Erlass eines Zwangsgeldes stellen, falls die Stadt dem nicht nachkommt. „Bis keine neuen Schilder aufgestellt sind, ändert sich für Autofahrer nichts“, sagte der Gerichtssprecher. 

Münchens Oberbürgermeister Reiter sagte, er „halte es weder für sinnvoll noch für wirtschaftlich vertretbar, jetzt ad hoc durch den Austausch der Schilder etc. Kosten für den Steuerzahler zu verursachen, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist“. Vielmehr solle der Stadtrat entscheiden.

Die Deutsche Umwelthilfe kündigte aber an, notfalls eine Vollstreckung des Gerichtsbeschlusses zu beantragen, wenn die Stadt nicht selbst umgehend Tempo-30-Schilder aufstellt. „Anders, als OB Reiter verlautbaren lässt, gilt dieser Beschluss mit sofortiger Wirkung“, sagte die DUH-Bereichsleiterin für Verkehr und Luftreinhaltung, Dorothee Saar.