Lebenslange Freiheitsstrafe nach Mord an Bekanntem
Ein Mann tötet einen 66-Jährigen in Gundelfingen. Sogar die besondere Schwere der Schuld steht im Raum. Nun hat das Freiburger Landgericht sein Urteil gesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Archivbild)Silas Stein/dpa
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Unter anderem wegen Mordes an einem Bekannten hat das Landgericht Freiburg einen 48-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.
Der Täter hatte den 66-Jährigen den Vorwürfen zufolge im Juni vergangenen Jahres gewaltsam in dessen Wohnung in Gundelfingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald getötet. Der deutsche Angeklagte hatte sich den Angaben nach „zuletzt noch geständig eingelassen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Besondere Schwere der Schuld?
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Nebenkläger-Vertreter hatten dem Sprecher zufolge neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich gewesen, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Das Gericht folgte dem jedoch nicht, wie der Sprecher mitteilte. Der Verteidiger hatte den Angaben nach keinen bestimmten Antrag gestellt, aber keine besondere Schwere der Schuld gesehen.
Spezialkräfte bei Festnahme
Eine Angehörige des 66-Jährigen hatte sich im Juni bei der Polizei gemeldet, weil sie den Mann nicht erreichen konnte. Daraufhin wurde der Leichnam entdeckt. Eine rechtsmedizinische Untersuchung ergab, dass der Mann „gewaltsam durch Fremdeinwirkung zu Tode gekommen war“. Die Polizei richtete eine Sonderkommission ein und wertete Spuren aus.
Zwei Tage später nahmen unter anderem Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz den Verdächtigen an seiner Wohnanschrift in einer Elzacher Nachbargemeinde fest. Der damals 47-Jährige kam in Untersuchungshaft - zunächst noch wegen des Vorwurfs des Totschlags.