Das Landgericht München sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte weitreichende Folgen haben.
Das Landgericht München sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte weitreichende Folgen haben.
Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von „Atemlos“ bis „Männer“ - Urheberrechte verletzt habe.
Das Landgericht München hat im Verfahren um neun Liedtexte - von „Atemlos“ über „Männer“ bis „Über den Wolken“ eine Entscheidung angekündigt. Das muss nicht zwingend ein Urteil sein.