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Umweltverband zieht wegen A1-Urteil vor Verfassungsgericht

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland legt Verfassungsbeschwerde gegen das A1-Urteil ein. Im Fokus stehen mögliche Beeinträchtigungen des EU-Vogelschutzgebiets.

07.10.2026

Die Autobahn A1 endet bislang bei Kelberg. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

Die Autobahn A1 endet bislang bei Kelberg. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Rheinland-Pfalz hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum geplanten Weiterbau der A1 in der Eifel eingelegt. Der Umweltverband sieht eigene Rechte verletzt und kritisiert insbesondere den Umgang des Gerichts mit offenen Fragen des europäischen Naturschutzrechts, wie der BUND mitteilte.

In der 135-seitigen Beschwerde geht es nach Angaben des Verbands unter anderem um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des EU-Vogelschutzgebiets Ahrgebirge, die Alternativenprüfung und den Artenschutz. Der Verband kritisiert zudem, dass das Bundesverwaltungsgericht Fragen zur Auslegung des europäischen Naturschutzrechts nicht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt habe.

„Bei einem Vorhaben mit so weitreichenden Eingriffen in Natur und Landschaft muss gewährleistet sein, dass naturschutzrechtliche Einwände tatsächlich gehört und entscheidende Fragen des europäischen Umweltrechts geklärt werden“, sagte BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub laut Mitteilung.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im November 2025 die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den rund zehn Kilometer langen A1-Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Kelberg (Kreis Vulkaneifel) und Adenau (Kreis Ahrweiler) abgewiesen. 

Der A1-Lückenschluss zwischen Kelberg und Blankenheim ist insgesamt rund 25 Kilometer lang. Für den Abschnitt Kelberg-Adenau liegt Baurecht vor. Für die beiden weiteren Abschnitte bis Blankenheim besteht bislang kein Baurecht.