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Tödlicher Unfall mit Streifenwagen - Ermittlung gegen Fahrer

Ein E-Bike-Fahrer kommt aus einer Kleingartenanlage – und prallt mit einem Polizeiauto zusammen. Wenig später stirbt der Mann. Was die Ermittler jetzt prüfen.

21.09.2026

Der Radfahrer wurde von einem Streifenwagen der Polizei erfasst und tödlich verletzt. (Archivbild)Silvio Dietzel/dpa

Der Radfahrer wurde von einem Streifenwagen der Polizei erfasst und tödlich verletzt. (Archivbild)Silvio Dietzel/dpa

© Silvio Dietzel/dpa

Nach dem tödlichen Unfall mit einem Streifenwagen im Landkreis Nordhausen wird gegen den Fahrer des Polizeiautos ermittelt. Bei dem Unfall war am vergangenen Donnerstagabend ein 35-jähriger E-Bike-Fahrer ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelt gegen den Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung, wie ein Sprecher der Justizbehörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Der Fahrradfahrer war nach Polizeiangaben auf einer Straße zwischen Heringen/Helme und Uthleben unterwegs, als es zu dem tödlichen Unfall kam. Der 35-Jährige starb noch am Unfallort. Die beiden Einsatzkräfte im Streifenwagen seien unverletzt geblieben, hatte die Polizei mitgeteilt. Sie haben sich laut Staatsanwaltschaft bisher nicht geäußert. Der Beschuldigte habe ein Schweigerecht.

Radfahrer kam aus Kleingartenanlage

Der Sprecher informierte zudem über weitere Unfall-Details. Demnach war der Radfahrer auf der rechten Seite aus einer Kleingartenanlage gekommen. Ob er dabei die Vorfahrt missachtet habe, werde noch im Laufe der Ermittlungen zu klären sein, sagte der Sprecher der Justizbehörde. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei es dunkel und die Straße trocken gewesen.

Über weitere Hintergründe der Streifenfahrt sowie den genauen Ablauf des Zusammenstoßes lägen derzeit noch keine weiteren Erkenntnisse vor. Offen bleibt also etwa, ob der Streifenwagen auf dem Weg zu einem Einsatz war und mit eingeschaltetem Blaulicht fuhr. 

Auch ob Alkohol oder Drogen bei einem oder mehreren Unfallbeteiligten eine Rolle spielten, könne derzeit nicht abschließend gesagt werden. Für die weiteren Ermittlungen würden vor allem das Obduktionsergebnis, das Unfallgutachten sowie die Auswertung des Fahrtenschreibers des Streifenwagens abgewartet. Auch die Aussage des weiteren Polizeibeamten werde wesentlich sein.