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Tödlicher Raser-Unfall - Mehr als viereinhalb Jahre Haft

Ein Auto rast im Berliner Speckgürtel an einer Baustelle in eine Gruppe Motorradfahrer. Ein Mann stirbt, ein weiterer wird verletzt. Ein Gericht spricht sein Urteil.

19.03.2026

Vor dem Landgericht in Neuruppin steht ein 35-Jähriger wegen des Verdachts des illegalen Fahrzeugrennens mit Todesfolge vor Gericht. (Archivbild)Carsten Koall/dpa

Vor dem Landgericht in Neuruppin steht ein 35-Jähriger wegen des Verdachts des illegalen Fahrzeugrennens mit Todesfolge vor Gericht. (Archivbild)Carsten Koall/dpa

© Carsten Koall/dpa

Mehr als dreieinhalb Jahre nach einem tödlichen Unfall auf der A10 bei der Gemeinde Mühlenbecker Land (Landkreis Oberhavel) ist der Fahrer zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach den inzwischen 35-Jährigen unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und mit schwerer Gesundheitsschädigung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zudem wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Laut Urteil verursachte der Fahrer den Unfall auf der A10 im August 2022 stark alkoholisiert und durch Raserei. Ein 39 Jahre alter Motorradfahrer starb, ein 81 Jahre alter Autofahrer wurde leicht verletzt. Auch der Unfallfahrer trug leichte Verletzungen davon. 

Betrunken und viel zu schnell 

Wie die „Märkische Oderzeitung“ berichtete, raste der Mann nach Überzeugung des Gerichts mit mindestens 2,4 Promille und fast 200 Kilometern pro Stunde nahezu ungebremst in eine dreiköpfige Motorradgruppe und stieß in der Folge mit dem Auto eines Paares zusammen. Erlaubt war dort wegen einer beginnenden Baustelle nur Tempo 80.

Der Angeklagte hatte die Opfer und deren Hinterbliebene im Prozess um Entschuldigung gebeten. Er habe den „Menschen erheblich geschadet“ und könne „den Verlust nie wieder gut machen“. „Es ist kein Tag vergangen, an dem ich nicht daran gedacht habe, welchen Kummer ich angerichtet habe“, sagte er vor Gericht. Sein Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. 

Fahrerlaubnis entzogen

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Auch die Anwälte der Opfer, die als Nebenkläger am Verfahren beteiligt waren, plädierten auf eine Haftstrafe von fünf Jahren. 

Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung darunter. Zwei Monate Haft gelten nach dem Urteil zudem als vollstreckt, weil so viel Zeit verging, bis es zum Prozess kam. Der Führerschein des Mannes wird eingezogen, vor Ablauf von einem Jahr darf die Verwaltungsbehörde ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.