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Fatale Fehler einer Hebamme - Prozess um Tod eines Babys

Die Schwangere hat extreme Schmerzen, der Geburtsvorgang stockt. Trotzdem hält die Hebamme am Plan für eine Hausgeburt fest. Mehr als elf Jahre nach dem Tod eines Babys beginnt ein weiterer Prozess.

21.09.2026

Nach dem Tod eines ungeborenen Babys muss sich eine Hebamme vor dem Landgericht Verden verantworten. (Symbolbild)Hendrik Schmidt/dpa

Nach dem Tod eines ungeborenen Babys muss sich eine Hebamme vor dem Landgericht Verden verantworten. (Symbolbild)Hendrik Schmidt/dpa

© Hendrik Schmidt/dpa

Nach dem Tod eines ungeborenen Babys im Rahmen einer Hausgeburt steht eine frühere Hebamme erneut vor dem Landgericht Verden. Die inzwischen 64-Jährige wurde im Jahr 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach einer Revision der Verteidigung bestätigte der Bundesgerichtshof den Schuldspruch, entschied aber, dass das Strafmaß in einem neuen Verfahren geklärt werden muss. 

Demnach steht fest, dass die Frau für den Tod des kleinen Mädchens im Januar 2015 verantwortlich ist. Nach dem jüngsten Urteil hielt die Hebamme an dem Plan für eine Hausgeburt fest, obwohl es der Mutter und dem ungeborenen Kind zunehmend schlechter ging. Mehrfach verstieß die Hebamme gegen medizinische Standards und überwachte Mutter, Baby und den Geburtsvorgang nicht ordentlich. Das Kind starb an einer Sauerstoffunterversorgung. 

„Das ist kein übliches Verfahren“, sagte der Vorsitzende Richter und verwies zum Prozessauftakt darauf, dass es in dem Prozess nur um das Strafmaß geht. Die Schuldfrage sei geklärt. „Ich weiß, ich habe Schuld“, sagte die Angeklagte. 

Frau hatte tagelang extreme Schmerzen

Die Mutter des totgeborenen Babys, die im Prozess Zeugin und Nebenklägerin ist, schilderte unter Tränen ihre Erlebnisse. Demnach überzeugte die Hebamme das Paar, dass eine Hausgeburt in ihrem Fall sicher sei. Da beide nicht Auto fahren konnten und das nächste Krankenhaus weiter weg war, hätten sie sich für diese Option entschieden, berichtete die Frau. „Wären wir besser informiert gewesen, hätten wir das nie getan.“

Die Frau war nach eigenen Angaben damals 39 Jahre alt, rauchte, war übergewichtig, hatte Herzrhythmusstörungen und Wassereinlagerungen. Die Hebamme habe dies alles aber nicht als Risiko gesehen, sagte sie. Erst im Nachhinein habe sie erfahren, dass eine Hebamme eine Hausgeburt bei solchen Risikofaktoren einer Schwangeren überhaupt nicht annehmen darf. 

Sie warf der Hebamme vor, von Anfang an unehrlich und unprofessionell gewesen zu sein. Sie verwies darauf, dass die Zulassung der Angeklagten zum Zeitpunkt der Geburt bereits widerrufen war. Die Zulassung sei ihr nur nicht entzogen worden, weil sie dagegen geklagt hatte, sagte sie. Die Hebamme habe das aber überhaupt nicht erwähnt. 

Hebamme verabreichte Globuli-Getränke 

Als einige Tage nach dem errechneten Geburtstermin erste Anzeichen für die Geburt und starke Schmerzen einsetzten, gab die Hebamme der Frau speziell gemixte Getränke mit Globuli. Sie blieb bei dem Plan einer Hausgeburt, obwohl der Geburtsvorgang nach dem Abgang von Fruchtwasser stockte. Auch die erheblichen Schmerzen der Frau veranlassten die Hebamme nicht dazu, sie ins Krankenhaus zu bringen. Hätte sie gewusst, dass die Geburt stockte, wäre sie sofort ins Krankenhaus gegangen, sagte die Frau unter Tränen. Dann wäre ihre Tochter heute am Leben.

„Ein schneidender Schmerz, danach Stille“ 

Vor Gericht schilderte die Mutter von mehreren Kindern, dass sie damals tagelang extreme Schmerzen hatte. Die Hebamme habe ihr das Gefühl vermittelt, dies gehöre dazu. Sie habe genau gespürt, als ihre Tochter starb, sagte sie unter Tränen. „Ein schneidender Schmerz, danach war absolute Stille in meinem Bauch.“ Die Hebamme habe auch dies abgetan. „Das ist eine sogenannte Wehenpause. Das passiert regelmäßig“, habe sie gesagt. Danach sei die Hebamme nach Hause gefahren, um sich schlafen zu legen. Die Frau ging daraufhin zur Hausärztin. Bei einem Ultraschall konnten keine Herztöne festgestellt werden. Im Krankenhaus kam dann das tote Kind zur Welt. 

Die Frau und ihr Ehemann schilderten eindrücklich, wie sehr die gesamte Familie bis heute leidet. „Es ist wirklich schwer“, sagte die Frau. Der Hebamme warf sie vor, nur an sich zu denken und keine echte Reue zu zeigen. Sonst hätte sie das Urteil längst angenommen. „Es hätte alles erledigt sein können, wenn sie nicht jedes Mal wieder in Revision gehen würde“, sagte die Frau. Es ist der dritte Prozess in diesem Fall am Landgericht Verden.