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Tod beim Zahnarzt: Die wichtigsten Fakten zum Prozessstart

Warum das erste Urteil gegen den Anästhesisten aufgehoben wurde und das Landgericht die Mordmerkmale nun genau unter die Lupe nimmt.

19.08.2026

Heute startet der Prozess im Frankfurter Landgericht gegen einen Anästhesisten. Hannes P Albert/dpa

Heute startet der Prozess im Frankfurter Landgericht gegen einen Anästhesisten. Hannes P Albert/dpa

© Hannes P Albert/dpa

Ein Arzt soll Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben - das Landgericht Frankfurt muss nun nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erneut entscheiden, ob es sich dabei um Mord oder Totschlag handelte. Was dem 69-Jährigen bei dem heute (09.00 Uhr) beginnenden Prozess konkret vorgeworfen wird und warum die Revision der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich gewesen war.

Der Fall

In einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) soll der Deutsche am 18. September 2021 zunächst einer erwachsenen Patientin und später im Tagesverlauf vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt haben. Zudem beging der Anästhesist laut dem erstinstanzlichen Urteil weitere eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenz. Trotz ihres desolaten Zustands soll er drei der Kinder nach der zahnärztlichen Behandlung nach Hause geschickt haben. 

Als letzte Patientin des Tages wurde ein vierjähriges Mädchen behandelt. Es starb in der Nacht in der Zahnarztpraxis an einem Multiorganversagen. Die Eltern der zuvor behandelten Kinder brachten diese eigenständig in eine Klinik. Ein Junge und ein Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden, sie überlebten die Blutvergiftung nur knapp. 

Das Urteil der ersten Instanz

Die Schwurgerichtskammer sah in den Taten einen Totschlag sowie dreifachen versuchten Totschlag durch Unterlassen. Sie ging davon aus, dass der Mann den Tod der Kinder zwar billigend in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt hatte. „Er hatte wohl gehofft, wenn auch ohne begründeten Anlass, dass alles gut gehen würde“, sagte die Vorsitzende Richterin bei ihrer Urteilsbegründung im November 2024. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert - sie legte erfolgreich Revision ein. 

Die Entscheidung des BGH

Das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt, erklärte der BGH und hob das Urteil auf. Es müsse sich nun eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend gewesen seien. Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

Der Angeklagte

Bereits während des ersten Prozesses befand sich der Anästhesist und Notfallmediziner im Ruhestand, er lebte in Bensheim. Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Januar 2026 wurde er wegen Fluchtgefahr festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Den Prozess in der ersten Instanz hatte er äußerlich unbewegt verfolgt und zugesagt, an die Familie des verstorbenen Mädchens 20.000 Euro zu zahlen. Sein Verteidiger stellte damals keinen konkreten Strafantrag. Der heute 69-Jährige ist bereits wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 vorbestraft, die Approbation wurde ihm entzogen.