Thüringen will Mieter vor unseriösen Vermietern schützen
Wasser oder Heizung abgestellt, weil der Vermieter das Geld nicht an die Versorger weitergibt - Thüringen will Mieter vor solchen Praktiken schützen. Was geplant ist und bereits diskutiert wurde.
Thüringen plant Hilfe, wenn die Heizungsrechnung vom Vermieter nicht bezahlt wird. (Archivfoto)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa
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Kein Wasser, keine Heizung: Thüringen plant eine Bundesratsinitiative gegen Vermieter, die die Vorauszahlungen ihrer Mieter nicht an Versorger weitergeben. Das Thüringer Justizministerium reagiert damit auf einige Fälle, bei denen Mietern in einzelnen Kommunen unverschuldet die Heizung abgeschaltet worden war. Auf Antrag der Linken waren Konsequenzen aus solchen Wasser- und Heizungssperren bereits Thema im Thüringer Landtag.
Vorgesehen sei die Einführung eines neuen Straftatbestandes, der die vorsätzliche zweckwidrige Verwendung oder das pflichtwidrige Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter unter Strafe stellt, erklärte Justizministerin Beate Meißner (CDU). Eine Entscheidung der Landesregierung zu einem Entschließungsantrag für den Bundesrat solle Ende April fallen.
Problem nicht bezahlter Versorger wird größer
„Wir beobachten die zunehmende Problematik, dass Vermieter vereinnahmte Vorauszahlungen für Betriebskosten – insbesondere für Wärme- und Wasserversorgung – nicht an die zuständigen Versorgungsunternehmen weiterleiten“, so Meißner. In der Folge käme es immer wieder zu Versorgungssperren, obwohl die betroffenen Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen seien. Vertragspartner der Versorger sei in den Fällen der Vermieter.
„Wärme und Wasser gehören zur elementaren Daseinsvorsorge. Es ist nicht hinnehmbar, dass Mieterinnen und Mieter trotz pünktlicher Zahlungen von solchen grundlegenden Leistungen abgeschnitten werden“, äußerte die Ministerin. Die tatsächlichen Folgen von Versorgungssperren reichen damit weit über bloße Vermögensnachteile hinaus und berühren elementare Voraussetzungen menschenwürdigen Wohnens.
Meißner will auch Abschreckung
Auf Bundesebene würde gegen unseriöse Vermieter bereits zivilrechtliche Maßnahmen geprüft, etwa Informationsrechte, Aufrechnungsmöglichkeiten oder der direkte Abschluss von Versorgungsverträgen durch Mieter. Das reicht aus Sicht von Meißner aber nicht aus. „Eine strafrechtliche Sanktionierung soll hier auch präventiv und abschreckend wirken.“
Nach den Plänen will Thüringen mit seiner Initiative erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, eine strafrechtliche Regelung zu schaffen. Es soll strafbar sein, wenn Vermieter Betriebskostenvorauszahlungen bewusst zweckwidrig verwenden oder zurückhalten und Versorgungssperren zulasten der Mieter in Kauf nehmen.
Wirtschaftliche Notlagen, die den Vermieter an die Zahlungsunfähigkeit bringen, sowie Notverwendungen, die dem Schutz der Mietsache dienen, bleiben von der Strafbarkeit ausgenommen.
Wo Mieter frieren mussten
Die Linke hatte im Landtag unter anderem einen Härtefonds gefordert, um Landesgeld zur Unterstützung von Mietern in Notlagen einsetzen zu können. Der Vorstoß fand keine Unterstützung aller anderen Fraktionen - auch aus rechtlichen Bedenken.
In der Vergangenheit war es unter anderem in Hartmannsdorf, Bad Sulza und Gera war es dazu gekommen, dass die Mieter von Wohnungen ihre Mieten inklusive aller Nebenkosten zwar pünktlich und in vollem Umfang gezahlt hatten. Ihre Zahlungen etwa für Wasser und Heizungen waren aber von Vermietern mutmaßlich nicht an die Versorger weitergeleitet worden. Einem Teil der Mieter war die Heizungen abgestellt worden. In Bad Sulza hatte die Stadt Heizlüfter angeschafft, damit die betroffenen Mieter nicht in ihren Wohnungen frieren mussten.