Terrorverdacht: Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage
Er soll einen Anschlag in Berlin geplant und im Internet Bauteile für Sprengsätze gekauft haben. Jetzt wird dem 23-Jährigen die Vorbereitung einer terroristischen Straftat vorgeworfen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 23-Jährigen wegen Terrorverdachts erhoben. (Symbolbild)Christophe Gateau/dpa
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Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen inzwischen 23 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen erhoben. Ihm werden in einem Fall die Vorbereitung einer terroristischen Straftat und die Terrorismusfinanzierung sowie in vier Fällen das Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen vorgeworfen, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 1. November 2025 in Untersuchungshaft. Im Rahmen von Durchsuchungen an diesem Tag wurden bei ihm mehrere Beweismittel sichergestellt. Er soll spätestens seit März 2025 beschlossen haben, aus radikal-islamistischer Gesinnung einen terroristischen Anschlag in Berlin zu verüben, dem vor allem in Berlin lebende Juden sowie seiner Ansicht nach „Ungläubige“ zum Opfer fallen sollten.
Hinweise auf einen Selbstmordanschlag
Im Zusammenhang damit soll er sich auf Internetplattformen wie TikTok über Ansichten zum Märtyrertum und zum sogenannten Dschihad informiert haben. Er soll sich auf diesem Weg auch über den Bau einer Sprengvorrichtung informiert und sich mit einem unbekannt gebliebenen Gesprächspartner über den geplanten Anschlag ausgetauscht haben.
Daraufhin soll der Angeschuldigte ein Messer und im Internet mehrere Gegenstände erworben haben, die mutmaßlich zum Bau einer Spreng- und Brandvorrichtung geeignet sind. Er soll geplant haben, mit dem Messer möglichst viele jüdische Personen und Nichtmuslime zu töten und dann einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel zu verüben.
Ihm wird außerdem vorgeworfen, im März und Oktober 2025 in sozialen Medien Videos veröffentlicht zu haben, die mit Naschids genannten Liedern und Hymnen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) unterlegt waren. Sie dienen den Angaben zufolge in diesem Kontext der politischen Mobilisierung und werden häufig von der offiziellen Medienstelle des IS oder anderen ausländischer terroristischer Vereinigungen herausgegeben.