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Streit um mehr Schutz für jüdische Studenten geht weiter

Der Gaza-Krieg sorgt auch an Berliner Hochschulen regelmäßig für Proteste. Ein jüdischer Student fühlt sich nicht mehr sicher und zieht vor Gericht – zunächst erfolglos. Das akzeptiert er nicht.

18.08.2026

Der Schriftzug „Freie Universität Berlin“ ist an der Fassade eines Uni-Gebäudes auf dem Campus der FU angebracht. (Archivbild)Monika Skolimowska/dpa

Der Schriftzug „Freie Universität Berlin“ ist an der Fassade eines Uni-Gebäudes auf dem Campus der FU angebracht. (Archivbild)Monika Skolimowska/dpa

© Monika Skolimowska/dpa

Der Streit um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zwischen einem jüdischen Studenten und der Freien Universität Berlin (FU) geht in eine neue Runde. Lahav Shapira akzeptiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht, das seine Klage gegen die FU abgewiesen hatte. Seine Anwälte haben am Montag die Berufungsbegründung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt, wie sie mitteilten.

„Uns überzeugt die Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht“, sagte Shapiras Anwältin, Kristin Pietrzyk, der Deutschen Presse-Agentur. Die Richter hatten im März die Abweisung der Klage damit begründet, dass das Berliner Hochschulgesetz die Universität zwar dazu verpflichte, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen – individuell einklagbare Rechte sehe es aber nicht vor.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu. Wann der Fall vor dem OVG verhandelt wird, ist offen.

Das Oberverwaltungsgericht ist die nächsthöhere Instanz. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das Oberverwaltungsgericht ist die nächsthöhere Instanz. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

RIAS: Berufung wichtiger Schritt

Die Entscheidung Shapiras, gegen das Urteil vorzugehen, wird von mehreren Organisationen als gut bewertet. Die Berufung sei ein wichtiger Schritt zur Schließung „einer bestehenden Rechtslücke“, erklärte Benjamin Steinitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS). „Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zeigt eine erhebliche Schutzlücke im Berliner Hochschulrecht auf.“

Laut RIAS-Projektleiterin Julia Kopp sind viele jüdische Studierende an Hochschulen mit unterschiedlichen Formen von Antisemitismus konfrontiert. „Dabei erleben sie häufig, dass ihre Erfahrungen infrage gestellt oder nicht ernst genommen werden. Betroffene fühlen sich von Institutionen alleingelassen“, so Kopp.

Ähnlich äußerte sich Julia Bernstein vom Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender und ergänzte: „Verbürgte Schutzrechte von Universitätsangehörigen gegen ein antisemitisches Klima an Hochschulen müssen durchsetzbar sein. Andernfalls bleiben sie wirkungslos.“

Auch Strafverfahren geht weiter 

Shapira hatte gegen die FU geklagt, nachdem er im Februar 2024 von einem damaligen Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt worden war. Auch strafrechtlich ist der Fall nicht abgeschlossen.

Lahav Shapira, Student der Freien Universität (FU) Berlin, wartet auf den Beginn der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. (Archivbild)Soeren Stache/dpa

Lahav Shapira, Student der Freien Universität (FU) Berlin, wartet auf den Beginn der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. (Archivbild)Soeren Stache/dpa

© Soeren Stache/dpa

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Revision eingelegt gegen ein Urteil des Landgerichts Berlins. Dieses hatte im April im Berufungsprozess den Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Anders als die Vorinstanz ging das Gericht nicht von einer antisemitisch motivierten Tat aus. Das Amtsgericht Tiergarten hatte dagegen von einem „antisemitischen Gewaltexzess“ gesprochen und drei Jahre Haft verhängt.

Shapira, Bruder des bekannten Comedians Shahak Shapira, tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf und zeigte sich seinerzeit enttäuscht über das Urteil. Der Student war bei dem brutalen Angriff vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 schwer verletzt worden. Er erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung.

Wann sich das Berliner Kammergericht als nächste Instanz mit dem Fall befasst, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch offen.