Vereinsheim ohne Bier: Sportclub und Pächter suchen Einigung
Ein anatolisches Restaurant ohne Alkoholausschank im Vereinsheim eines Tennisclubs sorgt für mächtig Wirbel. Wie der Rechtsstreit vor Gericht weitergeht.
Das Pächter-Ehepaar möchte in dem Vereinsheim keinen Alkohol ausschenken.Christian Lademann/dpa
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Der Rechtsstreit zwischen einem Gießener Tennisclub und den Pächtern seines Vereinsheims wegen des Ausschanks von Alkohol soll möglichst gütlich geeinigt werden. Das Verfahren werde an einen Güterrichter verwiesen, sagte die Richterin bei der Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Sowohl der Club-Vorstand als auch die Pächter stimmten zu. Ein Termin muss noch vereinbart werden.
Das Pächter-Ehepaar, Bayram und Isabell Dalkilic, möchte in dem Vereinsheim keinen Alkohol ausschenken, der Tennisclub besteht jedoch darauf. Schriftlich vereinbart wurde hierzu nichts. „Es ist in Deutschland üblich, dass in einer Vereinsgaststätte Bier ausgeschenkt wird“, sagte der Rechtsanwalt des Vereins, woraufhin die Richterin konterte, üblich seien auch Schnitzel mit Pommes.
Bier, Wein und Sekt verlangt
Ein Vorstandsmitglied des Vereins erklärte, vor allem die männlichen Mitglieder seien seit Jahrzehnten gewohnt, zu ihren Nudeln oder der Pizza ein Bier zu bestellen: „Sie kaufen jetzt selbst einen Kasten und bringen ihn mit.“ Der Sportverein verlangt zudem, dass in seiner Gaststätte auch gekühlter Wein und Sekt angeboten werden.
Ob das Angebot von Alkohol in der Gaststätte vereinbart war oder nicht, ist umstritten. (Symbolbild)Roland Weihrauch/dpa
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Die Pächter gaben an, ihr alkoholfreies Konzept sei dem TC Rot-Weiß vor Vertragsabschluss bekannt gewesen. Alternativ könne ein Getränkeautomat aufgestellt werden oder die Vereinsmitglieder könnten den Ausschank von Alkohol selbst übernehmen. Das Ende Mai dieses Jahres eröffnete Restaurant ist auf Gözleme spezialisiert, eine traditionelle anatolische Speise.
Räumungsklage gegen Pächter
Wegen des fehlenden Alkoholausschanks hatte der Club den Pächtern fristlos gekündigt und Räumungsklage eingereicht. Zudem beantragte er eine einstweilige Verfügung, scheiterte damit jedoch vor dem Landgericht Gießen. Gegen dessen Entscheidung legte er Rechtsmittel ein, sodass sich nun ein Senat beim OLG in Frankfurt damit beschäftigen musste.
Die Richterin stellte in der Verhandlung jedoch klar, dass es bei einer Entscheidung der einstweiligen Verfügung keine Gewinner geben werde. Die Pächter müssten weiter mit der Räumungsklage und ausbleibenden Gästen leben, die Vereinsmitglieder bekämen weiterhin keinen Alkohol ausgeschenkt. Bis zu einer möglichen Einigung beim Güterichter ruht nun das Verfahren der einstweiligen Verfügung.