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Strafbefehl nach tödlichem Schuss bei GSG 9-Übung beantragt

Ein Bundespolizist stirbt bei einer Schießübung. Die Staatsanwaltschaft geht von Fahrlässigkeit des Schützen beim Munitionsladen aus. Sie hat einen Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt.

09.10.2026

Auf dem Truppenübungsplatz Putlos starb ein Bundespolizist bei einem Schießunfall. (Archivbild)Markus Scholz/dpa

Auf dem Truppenübungsplatz Putlos starb ein Bundespolizist bei einem Schießunfall. (Archivbild)Markus Scholz/dpa

© Markus Scholz/dpa

Nach dem tödlichen Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Putlos (Kreis Ostholstein) im Mai hat die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Schützen beantragt. Zuerst berichteten die „Lübecker Nachrichten“. Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein müsse nun über den Strafbefehl entscheiden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Zur Höhe der beantragten Strafe äußerte sich die Behörde nicht.

Zu dem Unfall war es am 11. Mai während eines Trainings der GSG 9 der Bundespolizei gekommen. Der Angeschuldigte soll beim Schießtraining aus Unachtsamkeit anstelle der vorgesehenen Platzpatronen ein Magazin mit scharfer Munition in sein Dienstgewehr geladen haben.

Während des Trainings habe er entsprechend des vorgesehenen Übungsszenarios einen Schuss auf einen anderen Übungsteilnehmer abgegeben. Der scharfe Schuss traf einen Angehörigen der GSG 9 tödlich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schützen vor, beim Laden des Gewehrs nicht die ihm mögliche und erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben.