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Stiefvater getötet: Mann muss in psychiatrisches Krankenhaus

Ein 33-Jähriger tötet im Wahn nach einem Streit seinen Stiefvater. Das Gericht erklärt ihn für schuldunfähig und ordnet seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

20.04.2026

Nach der tödlichen Attacke mit einem Küchenmesser auf seinen Stiefvater bleibt ein 33-Jähriger dauerhaft im psychiatrischen Krankenhaus. (Symbolfoto)Swen Pförtner/dpa

Nach der tödlichen Attacke mit einem Küchenmesser auf seinen Stiefvater bleibt ein 33-Jähriger dauerhaft im psychiatrischen Krankenhaus. (Symbolfoto)Swen Pförtner/dpa

© Swen Pförtner/dpa

Weil er seinen Stiefvater mit mindestens 25 Messerstichen getötet hat, muss ein 33 Jahre alter Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Das Landgericht Kassel ordnete in einem sogenannten Sicherungsverfahren wegen Totschlags dessen Unterbringung an. Laut dem Urteil der 10. Großen Strafkammer ist der Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis schuldunfähig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Beschuldigte, der seit Jahren drogenabhängig ist und an einer paranoiden Schizophrenie leidet, im Wahn handelte.

Die Tat ereignete sich am 16. Juli 2025 in Eschwege. Der Beschuldigte wollte laut dem Vorsitzenden Richter den Getöteten zur Rede stellen, „da er sich wahnhaft einbildete, dass der Geschädigte seine Stiefschwester sexuell missbraucht habe“. Der 33-Jährige habe seit einigen Tagen seine Medikation nicht mehr genommen und sich aufgrund dessen in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Er habe das Opfer geschlagen, getreten und gewürgt und schließlich mit einem Küchenmesser erstochen. Der Stiefvater starb noch am Tatort an den Verletzungen.

Beschuldigter entschuldigt sich für die Tat

Der Mann habe in Tötungsabsicht gehandelt, sei für die Tat strafrechtlich aber nicht verantwortlich, da seine Einsichtsfähigkeit aufgehoben gewesen sei, führte der Vorsitzende Richter aus. „Der Beschuldigte hat in seiner eigenen Wahnwelt gelebt“, sagte er. Aufgrund seiner Psychose habe er „in seiner eigenen Welt gar nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterschieden“. Da der 33-Jährige infolge seiner Erkrankung gefährlich für die Allgemeinheit sei, sei seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. 

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten diese Unterbringung beantragt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, dem Gericht jedoch als milderes Mittel die Strafaussetzung zur Bewährung unter strengen Auflagen anheimgestellt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Beschuldigte selbst hatte die Tat eingeräumt und sich in seinen letzten Worten vor Gericht bei den Angehörigen des Opfers entschuldigt. Er bereue seinen Fehler. „Es kommt nie wieder vor“, sagte er.