Staatsanwaltschaft setzt Belohnung für Herzen-Sprüher aus
Um „Stolpersteine“ in der Heidelberger Innenstadt werden serienweise Herzen gesprüht. Warum womöglich gut Gemeintes dennoch eine Straftat ist.
Die Staatsanwaltschaft hofft auf Hinweise zu den Heidelberger Herzen-Sprayern. (Handout) -/Staatsanwaltschaft Heidelberg/dpa
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2.000 Euro Belohnung hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg für Hinweise zu ganz speziellen Sprühereien in der Stadt ausgesetzt. Bisher unbekannte Täter haben demnach serienweise mit roter Lackfarbe Herzen um sogenannte Stolpersteine gesprüht. Die Stolpersteine befinden sich in der Heidelberger Innenstadt auf dem Boden und erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit März sind um 13 dieser Steine Herzen gesprüht worden, zudem wurde laut Staatsanwaltschaft der Schriftzug „Liebe“ auf den Boden hinterlassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Sachbeschädigung. Die Reinigungskosten schätzt die Stadt derzeit auf 6.500 Euro.
Dass auch ein womöglich gut gemeintes Herzmotiv eine Sachbeschädigung darstellen kann, erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft so: „Was ich schmiere, ist egal, sobald es sich nicht mehr hundertprozentig abwaschen lässt.“ Und weiter: „Auch wenn ich einen Picasso auf die Straße male und der nicht mehr abgeht, ist das eine Sachbeschädigung.“
Zudem wüssten die Ermittler auch noch nicht, was politisch mit den Herzen ausgedrückt werden solle - ein Gutheißen des Gedenkens etwa oder gar eine Zustimmung zu den Verbrechen der Nationalsozialisten. Für den Tatbestand der Sachbeschädigung spiele das zunächst aber keine Rolle.
Die Staatsanwaltschaft hofft auf Hinweise zu den Heidelberger Herzen-Sprayern. (Symbolbild)Marjian Murat/dpa
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