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Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser entnehmen

Erfolg vor Gericht für zwei Firmen: Ihre Widersprüche haben aufschiebende Wirkung gegen ein Verbot. In der Sache entschieden ist der Fall aber noch nicht.

04.09.2026

Zwei Betriebe dürfen zunächst weiter Wasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern. (Symbolbild)Thomas Frey/dpa

Zwei Betriebe dürfen zunächst weiter Wasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern. (Symbolbild)Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

Zwei Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald fördern. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Damit setzten die Betriebe in Eilrechtsschutzverfahren durch, dass sie jeweils drei Brunnen zunächst weiter nutzen dürfen - obwohl ihnen im April die Einstellung der Wasserentnahme vorgeschrieben worden war (1 B 11153/26.OVG und 1 B 11154/26.OVG).

Die dagegen eingelegten Widersprüche der Sprudelbetriebe hätten aufschiebende Wirkung, erklärte das OVG und bestätigte eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Antragsgegner habe bei den Bescheiden keine sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet.

Ob die Ablehnung der beantragten Erlaubnis zur weiteren Wasserentnahme zu Recht erfolgt sei oder nicht - das sei noch nicht geprüft, sagte der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. Dies werde später noch entschieden werden müssen.