Keine Strafe für El Hotzo wegen Spott über Trump-Attentat
Wegen eines bitterbösen Kommentars über das Attentat auf Trump musste der Satiriker nun schon zum zweiten Mal vor Gericht erscheinen. Nach der Entscheidung hat El Hotzo aber gut lachen.
Der Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo im Kammergericht.Torsten Holtz/dpa
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Es sei „absolut fantastisch“, wenn Faschisten sterben – so hat der Satiriker El Hotzo im Juli 2024 das Attentat auf Donald Trump kommentiert, bei dem eine Kugel den jetzigen US-Präsidenten am Ohr verletzte. Wegen dieses hämischen Kommentars und einem weiteren Spruch auf der Plattform X musste sich der 30-Jährige, der sich einen Internetclown nennt, nun schon zum zweiten Mal vor Gericht verantworten – wegen der Billigung von Straftaten.
Doch kann Sebastian Hotz, wie der Comedian richtig heißt, nun aufatmen: Das Berliner Kammergericht verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft, damit bleibt der Freispruch des Amtsgerichts aus der ersten Instanz bestehen.
Shitstorm und Strafanzeigen
In der Nacht im Juli 2024 hatte Hotz die Schüsse auf Trump auch mit dem „letzten Bus“ verglichen. Er kommentierte: „Leider knapp verpasst.“ Ergänzend schrieb er den besagten Spruch über sterbende Faschisten. Die Beiträge löschte er kurz danach – auch, weil es ungewohnt viele und emotionale Reaktionen gab. Dennoch brach ein Shitstorm in den Online-Medien los, und es gab knapp 50 Strafanzeigen.
Eine zentrale Frage war nun, ob Hotz mit seinen spitzen Sprüchen auch den „öffentlichen Frieden“ gestört hat. Seine Reichweite, er hat auf X weit mehr als 700.000 Follower, ist jedenfalls beachtlich. Der Vorsitzende Richter Gregor Herb verwarf den Gedanken jedoch. Die Kommentare seien nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die allgemeine Rechtssicherheit zu erschüttern. Auch sei kein Übergang hin zu Aggression oder ein Appell zum Rechtsbruch zu erkennen. Hotz wolle schon „von Berufs wegen nicht ernst genommen werden“, meinte der Richter, daher folge er der Verteidigung und stufe die Äußerungen als Satire ein.
Darf Satire auch „saublöd“ sein?
Zuvor hatte sich auch Hotz in seinem Schlusswort verwundert darüber geäußert, dass ausgerechnet er den öffentlichen Frieden gestört haben soll. Er sehe sich als Internetclown, der viel Meinung und Empörung habe, „aber sehr wenig Ahnung“. Satire dürfe auch unlustig und „saublöd“ sein, sagte er. Dafür stehe er sehr gerne mit seinem Namen.
Auch seine Verteidigerin Carolin Lütcke pochte vor Gericht darauf, El Hotzos Kommentare seien Witze, die nicht ernstzunehmen seien. „Ein Witz bleibt ein Witz!“, sagte sie. Sie könne den „Verfolgungseifer“ der Staatsanwaltschaft daher nicht verstehen. An das Gericht gewandt sagte sie, die Meinungs- und Satirefreiheit sei ein hohes, schützenswertes Gut.
Anklage erkennt „gewisse Hetze“
Zu einer anderen Bewertung kam dagegen Oberstaatsanwalt Frank Mohr. Satire sei nicht immer straflos, sagte er. El Hotzos Äußerungen seien keine gewöhnliche Kritik an Trump, sondern mit einer „gewissen Hetze“ verbunden gewesen. Der Anklagevertreter zog auch einen Vergleich: Angenommen, der Kommentar wäre aus der rechten Szene gekommen und das Opfer ein jüdischer Politiker – dann hätte doch niemand Zweifel, dass der Straftatbestand erfüllt sei.
Nach dem Urteil äußerte sich Hotz erleichtert, dass das Strafverfahren abgeschlossen ist. Zugleich witzelte er, eine Verurteilung hätte natürlich der Werbung für sein neues Buch besser gedient. Gefragt, ob seine Sprüche über Trump „saublöd“ gewesen seien, sagte Hotz, dies sei tatsächlich kein Gag, an den er sich länger erinnert hätte, wenn es nicht die Welle von Aufmerksamkeit gegeben hätte.
„Eine Welt, in der ich ungern leben möchte“
Vor dem Prozess hatte Hotz gewarnt, sein Fall könne als gefährliches Exempel dienen. Im Falle seiner Verurteilung müssten Satirikerinnen und Satiriker „damit rechnen, dass jeder Witz und jeder Post juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte, solange er von genügend Menschen absichtlich missverstanden wird“, sagte der Comedian der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist eine Welt, in der ich ungern leben möchte.“
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte, dass der Fall neu aufgerollt wurde. Es sei unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft das erste Urteil des Amtsgerichts nicht akzeptieren könne, sagte Sprecher Hendrik Zörner der dpa. „Da stellt sich schon die Frage, was Satirefreiheit eigentlich wert ist. Oder sind die Staatsanwälte so humorfrei, dass sie die Satire im Posting von El Hotzo bis heute nicht verstanden haben?“
morgen Trump-Tweet Revision pic.twitter.com/pTo3XZ5Kz9
— E L H O T Z O (@elhotzo) March 26, 2026
Kurz vor dem Prozess hatte El Hotzo sogar noch mal nachgelegt. Er postete auf X eine Zeichnung, die die Funktion eines Bolzenschussgeräts an einem Rind zeigt. Dazu schrieb er: „morgen Trump-Tweet Revision“.
Und vergangene Woche nahm Hotz Trumps Manieren aufs Korn, weil sich der US-Präsident erfreut über den Tod des früheren FBI-Direktors Robert Mueller geäußert hatte, der von 2017 bis 2019 eine mögliche Einmischung Russlands bei der US-Wahl 2016 zugunsten Trumps untersucht hatte.
gut, dass er nur US-Präsident ist, wenn er zB Comedy-Autor wäre, müsste er für sowas vor Gericht pic.twitter.com/ZhWbaFTkXW
— E L H O T Z O (@elhotzo) March 21, 2026
Hotz schrieb: „gut, dass er nur US-Präsident ist, wenn er zB Comedy-Autor wäre, müsste er für sowas vor Gericht“.
Der Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo vor dem Urteilsspruch im Kammergericht Berlin.Torsten Holtz/dpa
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Ein spitzer Kommentar von El Hotzo zum Attentat auf Donald Trump im US-Wahlkampf hatte erneut die Berliner Justiz beschäftigt.Torsten Holtz/dpa
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