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Sommerwetter erhöht Waldbrandrisiko - Was verboten ist

Die Pfingstfeiertage bringen sommerlich warmes und trockenes Wetter - damit wächst die Waldbrandgefahr. Was bei Ausflügen in die Natur zu beachten ist.

23.05.2026

Rauchen in Brandenburgs Wäldern ist das ganze Jahr über verboten. (Archivbild)Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB

Rauchen in Brandenburgs Wäldern ist das ganze Jahr über verboten. (Archivbild)Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB

© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB

Die Waldbrandrisiko in Brandenburg steigt über das lange Pfingstwochenende wieder. Bislang gilt in 9 von 14 Landkreisen eine mittlere Gefahr - das entspricht der Stufe 3 von insgesamt 5 Stufen, wie aus aktuellen Daten des Agrar- und Umweltministeriums hervorgeht. Am Sonntag und Montag steigt die Waldbrandgefahr weiter. 

Die Überwachung der Wälder mittels Kameras und Sensoren ist ab Gefahrenstufe 3 aktiv. Dann sind auch die beiden Waldbrandzentralen in Eberswalde und Wünsdorf besetzt.

Die Forstbehörden rufen zu besonderer Vorsicht auf. Menschliches Handeln verursacht laut Ministerium mehr als 90 Prozent aller Waldbrände. 

Das ist im Wald und am See zu beachten

  • Feuer ist im Wald verboten. Es darf nicht gegrillt werden im Wald oder in Waldnähe, auch Lagerfeuer sind nicht erlaubt. Das gilt auch an Ufern von Waldseen, wie es in den Hinweisen des Umwelt- und Forstministerium heißt. Geregelt sind die Vorschriften im Waldgesetz des Landes Brandenburg 
  • Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot. Zigaretten dürfen auch nicht aus dem fahrenden Auto geworfen werden.
  • Fahrzeuge dürfen nicht in Waldeinfahrten parken, um Feuerwehr und Rettungsdienst bei einem Einsatz nicht zu behindern. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und nicht auf trockenem Gras abgestellt werde. 

Erster großer Waldbrand bei Jüterbog 

Vor rund drei Wochen war der erste große Waldbrand in diesem Jahr bei Jüterbog im Südwesten Brandenburgs ausgebrochen. Auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz, der mit Munition belastet ist, waren nach damaligen Angaben 152 Hektar betroffen - so groß wie etwa 215 Fußballfelder. 

Zuletzt loderte ein Waldbrand in einem Naturschutzgebiet bei Jüterbog. Die Forstbehörden warnen: Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot. Grillen und Lagerfeuer sind nicht erlaubt. (Archivbild)Manuel Genolet/dpa

Zuletzt loderte ein Waldbrand in einem Naturschutzgebiet bei Jüterbog. Die Forstbehörden warnen: Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot. Grillen und Lagerfeuer sind nicht erlaubt. (Archivbild)Manuel Genolet/dpa

© Manuel Genolet/dpa

Neue Löschwasserbrunnen

In Brandenburg gilt die Waldbrandgefährdung allgemein wegen ausgedehnter Kiefernwälder, geringem Niederschlag und leichter Sandböden bundesweit als besonders hoch.

Zum Schutz vor Waldbränden ist laut Land das Netz an speziellen Brandschutzstreifen ausgebaut worden. Sie sollen Feuer hemmen und auslaufen lassen. Die Regierung investierte auch in neue Löschwasserbrunnen.