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Sohn soll „Martyrium“ erlebt haben – Eltern vor Gericht

Nach schwerer Vernachlässigung ihres behinderten Sohns stehen Eltern in Erfurt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Strafe.

25.06.2026

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die angeklagten Eltern ihren schwerstbehinderten Sohn derart vernachlässigt, dass er in der Folge hätte sterben können. (Archivbild)Marie Frech/dpa

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die angeklagten Eltern ihren schwerstbehinderten Sohn derart vernachlässigt, dass er in der Folge hätte sterben können. (Archivbild)Marie Frech/dpa

© Marie Frech/dpa

Im Prozess gegen Eltern wegen Vernachlässigung ihres schwerstbehinderten Sohns sind am Landgericht Erfurt die Plädoyers gehalten worden. 

Sowohl die Mutter als auch der Vater des Ende 2001 geborenen Kindes hätten sich unter anderem des versuchten Totschlags durch Unterlassen strafbar gemacht, führte Staatsanwältin Marie-Therese Marxmeier in ihrem Schlussantrag aus.

Sie hätten es versäumt, sich über einen längeren Zeitraum adäquat um ihren seit Geburt mehrfach körperlich und geistig behinderten Sohn zu kümmern. Die Staatsanwältin sprach von einem sechswöchigen „Martyrium“ des damals 21-Jährigen, der sich selbst kaum bewegen, essen oder trinken und sich nicht durch Sprache mitteilen konnte.

Langjährige Haftstrafen für Mutter und Vater beantragt

In dem besagten Zeitraum im Jahr 2023 habe der Sohn nur in seinem stark verschmutzten Bett gelegen. Die Eltern hätten ihn nicht gepflegt oder gewaschen, seine Kleidung nicht gereinigt und ihn nicht ausreichend mit Essen und Trinken versorgt. Billigend hätten sie in Kauf genommen, dass der Sohn an den Folgen ihres Nichtstuns sterbe – auch wenn sie den Tod nicht grundsätzlich wollten. Ohne das Eingreifen Dritter hätte der junge Mann sterben können, so das Argument. Für den Vater beantragte sie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten, für die Mutter sechs Jahre.

Nachdem ihr Sohn anders als zuvor mehrere Wochen nicht mit dem Fahrdienst in die Sonderschule gekommen war, und die Eltern nicht auf Nachfragen und Hilfsangebote reagiert hatten, hatten die Schulleiterin und ein Schulsozialarbeiter bei den Ämtern Alarm geschlagen.

Hausbesuch offenbarte erschreckende Zustände 

Schließlich sei es im März 2023 zu einem Hausbesuch gekommen. Dabei habe sich den Zeugen ein erschütterndes Bild gezeigt. Der Sohn sei in einem verwahrlosten, abgemagerten und körperlich desolaten Zustand gewesen. Ein Notarzt wurde hinzugezogen und der junge Mann ins Krankenhaus gebracht. Auch die Wohnung soll vernachlässigt gewesen sein: Bett und Zimmer des Sohns seien verschmutzt gewesen, in der Küche sollen sich Müllberge gestapelt haben.

Die Verteidigung der Eltern verwies dagegen darauf, dass Mutter und Vater überfordert mit der Pflege und ihrer Situation insgesamt gewesen seien. Beide hätten selbst im Leben stets zu kämpfen gehabt. Die über Jahre andauernde Pflege des Sohns habe eine enorme körperliche wie psychische Belastung bedeutet. Die Mutter habe in der Zeit vor dem Hausbesuch zudem große gesundheitliche Probleme und dadurch körperliche Schmerzen gehabt, brachte deren Verteidigerin an. Beide hätten sich zudem sozial isoliert und alleingelassen gefühlt. 

Sowohl die Verteidigerin der Mutter als auch der Verteidiger des Vaters beantragten, vom Vorwurf des versuchten Totschlags abzurücken und jeweils eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren, die auf Bewährung auszusetzen sei. Beide erhoben zudem schwere Vorwürfe: So hätte etwa das Jugendamt die Familie besser kontrollieren müssen, nachdem der Sohn bereits einige Jahre zuvor zeitweise aus Hygienegründen aus der Familie genommen worden war.

Sohn starb etwa ein Jahr später

Der Sohn der beiden starb Anfang 2024 infolge einer Lungenentzündung. Nach längerem Krankenhausaufenthalt war er zu diesem Zeitpunkt in einer Einrichtung untergebracht gewesen. Ein Urteil wird am 7. Juli erwartet.