So dürfen Haustiere in Hessen bestattet werden
Wer sein Haustier in Hessen beerdigen will, muss einiges beachten: Nicht überall darf gebuddelt werden, und für Pferde gelten ganz andere Regeln. Was erlaubt ist – und was nicht.
Wer sein Haustier in Hessen bestatten will, hat mehrere Möglichkeiten – doch nicht alles ist erlaubt.Hannes P. Albert/dpa
© Hannes P. Albert/dpa
Welche rechtlichen Vorgaben für Tierbestattungen gibt es in Hessen? Was ist erlaubt, was verboten? Laut dem hessischen Landwirtschaftsministerium gelten die europäischen und nationalen Bestimmungen für Bestattungen dieser Art. „Sie gelten jedoch nur für Heimtiere, also Tiere im Umfeld des Menschen, wie etwa Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche und dergleichen“, erläuterte eine Sprecherin.
Andere Tiere, etwa landwirtschaftliche Tiere oder Pferde, müssten in einem Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte - früher Tierkörperbeseitigungsanstalten - unschädlich beseitigt werden. Pferde könnten mit Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde auch in dafür zugelassene Krematorien verbracht werden.
Tierbesitzer in Hessen haben mehrere Möglichkeiten, ihr Haustier zu bestatten. Dazu zählt unter anderem der Tierfriedhof.Hannes P. Albert/dpa
© Hannes P. Albert/dpa
„Auch die oben genannten Heimtiere können in ein Krematorium gebracht werden, eine Genehmigung der Behörde ist hierfür nicht erforderlich“, erklärte die Sprecherin. Diese Tiere könnten auch auf dem eigenen Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen selbst vergraben werden. Zu den Voraussetzungen zählten etwa, dass es sich nicht um ein Wasserschutzgebiet handelt, das Grab nicht an öffentlichen Wegen liegt und mindestens 50 Zentimeter tief ist. Heimtiere können der Sprecherin zufolge zudem auch auf zugelassenen Tierfriedhöfen beigesetzt werden.
Heimtiere wie Hunde oder Katzen dürfen in Hessen unter bestimmten Bedingungen im eigenen Garten beerdigt werden. Hannes P. Albert/dpa
© Hannes P. Albert/dpa