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Sicherungsverwahrung für Doppelmörder: BGH lässt neu prüfen

Im Spätsommer 2024 argumentierte ein Gericht, der damals 56 Jahre alte Verurteilte sei eine Gefahr für die Allgemeinheit und müsse lange weggesperrt werden. Doch das muss nun untersucht werden.

27.01.2026

Auf die Revision des Angeklagten hob der BGH das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 7. August 2024 auf. (Symbolfoto)Uli Deck/dpa

Auf die Revision des Angeklagten hob der BGH das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 7. August 2024 auf. (Symbolfoto)Uli Deck/dpa

© Uli Deck/dpa

Die mögliche Sicherungsverwahrung eines rechtskräftig verurteilten Doppelmörders muss nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) neu geprüft werden. Der Mann war im August 2024 vom Landgericht Frankenthal verurteilt worden und hatte Revision eingelegt. Mit Erfolg, wie der BGH in Karlsruhe nun mitteilte. Das Landgericht habe unter anderem keine ausreichende Prüfung vorgenommen, ob neben einer lebenslangen Haftstrafe die Sicherungsverwahrung wirklich erforderlich sei.

Der Rechtsfehler bedinge die Aufhebung des Urteils, hieß es. „Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel des Angeklagten, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen“, teilte der BGH mit.

Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft war 2018 unter anderem wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankenthal hatte es als erwiesen angesehen, dass er mit einer Komplizin und einem Komplizen am Tod zweier Unternehmer beteiligt war. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung war schon einmal vom BGH zur erneuten Prüfung zurückverwiesen worden.