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Sepp Müller: Keine Enthaltung in drittem MP-Wahlgang

AfD-Stimmen für CDU-Anträge würde Sepp Müller nicht zurückweisen. Zugleich macht er klar, dass sich CDU-Abgeordnete in einem dritten Wahlgang bei der Ministerpräsidentenwahl nicht enthalten sollten.

14.10.2026

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller findet, die CDU-Abgeordneten in Sachsen-Anhalt sollten sich in einem dritten Wahlgang bei der Ministerpräsidentenwahl nicht enthalten. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller findet, die CDU-Abgeordneten in Sachsen-Anhalt sollten sich in einem dritten Wahlgang bei der Ministerpräsidentenwahl nicht enthalten. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die CDU-Abgeordneten in Sachsen-Anhalt sollten sich nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Sepp Müller in einem dritten Wahlgang zur Ministerpräsidentenwahl nicht enthalten. Auf eine entsprechende Frage sagte er in einem Interview der „Volksstimme“: „Klare Antwort: Nein. Enthaltung ist keine Haltung. Ich sehe noch keine Mehrheit für Siegmund, da sich das BSW enthalten will.“ 

Der CDU-Landesvorstand habe beschlossen, dass die CDU in die Opposition geht. „Damit stimmen wir grundsätzlich nicht für eine andere Regierungsbildung“, machte Müller in dem Gespräch mit der Zeitung klar.

Bleibt Schulze geschäftsführend im Amt?

Somit würden die CDU-Abgeordneten „nicht wieder in ungebührlicher Art verdächtigt und angegriffen“, sagte Müller, der neuer Landesvorsitzender der CDU in Sachsen-Anhalt werden will. Er unterstütze den Vorschlag der Fraktionsführung, der Wahl des AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten in den ersten beiden Wahlgängen fernzubleiben. 

Mit Blick auf die Option, dass der geschäftsführende Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) im Falle eines Scheiterns der Ministerpräsidentenwahl weiter geschäftsführend im Amt bleibt, sagte Müller: „Wir werden uns unserer staatspolitischen Verantwortung nicht entziehen: Sven Schulze bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Ministerpräsident gewählt ist.“

Regierungsprogramm zur Abstimmung stellen

Sollte es doch zu einer AfD-geführten Landesregierung kommen, sollte die CDU nach Müllers Ansicht ihr Regierungsprogramm im Landtag Schritt für Schritt zur Abstimmung stellen. „Wir mussten in den letzten 24 Jahren in unterschiedlichen Konstellationen Kompromisse eingehen: Jetzt können wir CDU in Reinschrift anbieten.“

Müller erläuterte, wie er eine Zusammenarbeit mit der AfD definieren würde. „Zusammenarbeit heißt, wir würden etwas mit der AfD vereinbaren. Eine Koalition, eine Absprache, eine Duldung oder einen gemeinsamen Antrag. Das gibt es nicht. Wenn die AfD aber unseren klugen Anträgen zustimmen will, warum sollten wir sie davon abhalten oder uns selbst in unseren Überzeugungen beschränken?“

Ein Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU aus dem Jahr 2018 verbietet den Christdemokraten „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD oder den Linken.