Senat geht mit Mietenscan gegen Wuchermieten vor
Was bedeutet der Mietenscan für Vermieter und Mieter in Berlin? Senator Gaebler erklärt das neue Instrument gegen überhöhte Mieten.
In Berlin sind die Angebotsmieten in den letzten Jahren stark gestiegen. (Archivbild) Soeren Stache/dpa
© Soeren Stache/dpa
Im Kampf gegen überhöhte Mieten setzt der Berliner Senat jetzt auf einen sogenannten Mietenscan als neues Instrument. Dabei werden Wohnungsinserate in Internetportalen automatisiert auf mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse untersucht, wie Wohnsenator Christian Gaebler (SPD) mitteilte.
Eine erste Analyse von mehr als 7.700 Inseraten im Juni ergab, dass bei 46 Prozent – also fast der Hälfte – ein Verdacht auf Verstöße vorliegt. Die betroffenen Vermieter werden laut Gaebler nun angeschrieben. In dem Schreiben werden sie aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Begrenzung überschritten ist.
Jeden Monat
Wie es weiter hieß, soll der Mietenscan vorerst monatlich fortgesetzt werden. Ziel sei, Vermieter präventiv auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht hinzuweisen und zu verhindern, dass diese eine Mangellage ausnutzen. Zudem sollen Menschen bei ihrer Suche nach bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden.
„Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen“, erklärte Senator Gaebler. „Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen.“ Es gehe um Gerechtigkeit für die Mieter, aber auch für rechtstreue Vermieter.
Was ist eine Wuchermiete?
Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei der Neuvermietung von Wohnungen das ortsübliche Niveau um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten. Grundlage ist der Mietspiegel. Es gibt bestimmte Ausnahmen etwa für die Erstvermietung von Wohnungen in Neubauten. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent darüber, gilt sie als überhöht. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wird eine Miete von mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, ist von einer Wuchermiete die Rede. Dies kann eine Straftat sein.