Senat beschließt neue Tariftreueregelung
Unternehmen, die in Hamburg künftig öffentliche Aufträgen erhalten wollen, müssen ihre Arbeitnehmer nach Tarif bezahlen. Was der Senat mit der neuen Regelung erreichen will – und wer Kritik daran übt.
Der rot-grüne Senat beschließt eine Tariftreueregelung für Hamburg. (Archivbild)Marcus Brandt/dpa
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Erstmals sollen in Hamburg Unternehmen bei der Annahme öffentlicher Aufträge auf Zahlung beziehungsweise Einhaltung tarifvertraglich orientierter Entgelte und Arbeitsbedingungen verpflichtet werden. Die vom rot-grünen Senat im Zuge einer Reform des Vergabegesetzes beschlossenen Tariftreueregelung solle Lohndumping verhindern und die Tarifbindung stärken, teilte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) mit.
Greifen soll die Tariftreueregelung demzufolge bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem Wert von 50.000 Euro. Beim Bau liegt die Wertgrenze bei 500.000 Euro. Die Bürgerschaft muss noch zustimmen.
Tariftreue Unternehmen sollen Vorteil erhalten
Hamburg schreibt laut Finanzbehörde pro Jahr allein Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Volumen von 340 Millionen Euro aus.
„Mit den geplanten Änderungen verschaffen wir Auftragnehmern, die nach Tarif bezahlen, einen Wettbewerbsvorteil“, sagte Dressel. „Eine einjährige Vorbereitungs- und Umsetzungszeit gewährleistet, dass sich Behörden und Bieter auf die neuen Tariftreue-Anforderungen gut einstellen können.“
Wirtschaft befürchtet mehr Bürokratie
Kritik kam von Gewerkschaftsseite sowie aus Handel und Handwerk. Nach Ansicht der Hamburger DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla ist die Wertgrenze von 500.000 Euro im Baubereich zu hoch. „Es sind gerade die Beschäftigten der kleineren Aufträge mit kürzerer Ausführungszeit im Baubereich, die nun massiv unter Druck kommen werden“, warnte sie.
Der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, Malte Heyne, sprach von einem falschen Signal. „Schon heute ist die Teilnahmebereitschaft an öffentlichen Ausschreibungen eher gering, vor allem bei Start-ups“, sagte er. „19 Prozent der öffentlichen Aufträge gingen im Jahr 2024 laut Vergabestatistik an das jeweils einzige Unternehmen, das sich beworben hat.“
Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann äußerte die Befürchtung, „dass die neuen Regelungen zusätzliche Bürokratie schaffen und die Beteiligung des Handwerks an öffentlichen Ausschreibungen erschweren“.
Kritik von der Opposition in der Bürgerschaft
Auch in den Oppositionsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft sieht man die neue Regelung kritisch. Rot-Grün schieße klar über das Ziel hinaus, sagte der Haushaltsexperte der CDU, Thilo Kleibauer. „Die Stärkung fairer Löhne ist richtig, aber anstatt Bürokratie abzubauen, werden hier neue bürokratische Regelungen geschaffen.“
Er verwies auf umfangreiche Nachweis- und Kontrollpflichten, die dazu führten, dass insbesondere der Mittelstand zusätzlich belastet werde. „Gerade regionale Handwerksbetriebe und Dienstleister, das Rückgrat unserer Wirtschaft, brauchen einfache und praxistaugliche Verfahren“, sagte Kleibauer.
Dem gewerkschaftspolitischen Sprecher der Linken, Kay Jäger, gehen die neuen Regelungen hingegen nicht weit genug. „Die extrem hoch angesetzten Wertgrenzen führen dazu, dass die meisten Aufträge gar nicht erfasst werden“, sagte er. Der Gesetzesentwurf sein daher „eine Mogelpackung“.