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Sechs Jahre Haft für Mord an Prostituiertem vor 43 Jahren

Anfang 1983 wird in Hamburg ein Sexarbeiter erschossen. Vier Jahrzehnte später führen die Ermittlungen der Polizei zu einem Tatverdächtigen. Nun wurde das Urteil gesprochen.

28.05.2026

Der heute 62 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Mordes an einem transsexuellen Prostituierten im Jahr 1983 verurteilt.Markus Scholz/dpa

Der heute 62 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Mordes an einem transsexuellen Prostituierten im Jahr 1983 verurteilt.Markus Scholz/dpa

© Markus Scholz/dpa

Mehr als vier Jahrzehnte nach dem Mord an einem transsexuellen Prostituierten in Hamburg wird der Täter zur Rechenschaft gezogen. Das Landgericht Hamburg hat heute 62 Jahre alten Mann zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den Deutschen in einem Indizienprozess schuldig.

Die Tat war in der Nacht zum 11. Januar 1983 im Wohnwagen des Opfers auf einem Parkplatz im Stadtteil Hammerbrook verübt worden. Der 41-Jährige, der sich nach Angaben der Richterin Angelique nannte, hatte den Angeklagten in der Nähe der Reeperbahn angesprochen und als Freier in seinem Auto zum Wohnwagen mitgenommen, erklärte die Vorsitzende Richterin Ulrike Schönfelder. 

Drei Schüsse auf wehrloses Opfer

Im Wohnwagen habe der damals 18 Jahre alte Angeklagte mit einem Revolver unvermittelt drei Schüsse auf den auf einem Bett sitzenden und völlig wehrlosen Prostituierten abgegeben. 

Der Sexarbeiter verblutete am Tatort, während der Täter mit dessen Portemonnaie, Sparbuch und anderen Wertgegenständen flüchtete. Später wurden die achtlos weggeworfenen Dinge in der Nähe des S-Bahnhofs Hammerbrook und unweit der Wohnung der Mutter des Angeklagten gefunden. Im Portemonnaie fehlten 100 D-Mark. 

DNA-Proben nach über 20 Jahren zugeordnet

Nach Überzeugung des Gerichts stammten die von der Polizei sichergestellten Projektile aus einem Revolver des Angeklagten. Eine DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe im Aschenbecher des Autos konnte im Jahr 2004 entschlüsselt werden. Doch erst im Jahr 2025 befasste sich eine Kriminalkommissarin erneut intensiv mit dem Fall. Im vergangenen November war der von Geburt an gehörlose Angeklagte verhaftet worden. 

Schönfelder kritisierte Versäumnisse bei den Ermittlungen. Die Tatwaffe sei bereits einen Tag nach der Tat sichergestellt worden. Damals war der Angeklagte dabei erwischt worden, wie er in einem Einkaufszentrum auf Scheiben schoss. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung waren mehrere Waffen gefunden worden. Aber nur eine Pistole und nicht der Revolver wurden zur Untersuchung ans Bundeskriminalamt geschickt. 

Waffe aus Asservaten verschwunden

Der Revolver und die Munition seien auch nicht mit den Projektilen der Mordtat abgeglichen worden. „Sonst hätte man damals vielleicht schon den Täter gehabt“, sagte die Richterin. Denn wie die Kammer jetzt festgestellt habe, passte alles zusammen. Allerdings konnte der Revolver nicht erneut untersucht werden, weil die Waffe aus den Asservaten verschwunden ist.

1983 war der Angeklagte wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Einen weiteren Anklagepunkt, nämlich Schüsse auf Scheiben am Tag vor dem Mord in Hammerbrook, hatte das Gericht damals eingestellt. Die jetzige Strafkammer zeigte sich nach den Worten von Schönfelder aber überzeugt, dass der Angeklagte den Revolver schon vor den tödlichen Schüssen vom 11. Januar 1983 besessen hatte. 

Als weiteres Indiz erwähnte die Richterin eine Jacke, die der Täter damals trug. Ein Zeuge hatte unmittelbar nach den Schüssen einen Flüchtenden mit einem Anorak gesehen, der ein bestimmtes Muster hatte. Bei einer späteren erkennungsdienstlichen Behandlung hatte die Polizei den Angeklagten mit einem solchen Anorak fotografiert. 

„Ein rechter Tunichtgut“

Die Tat sei der Persönlichkeit des Angeklagten auch nicht „wesensfremd“ gewesen. „Er war ein rechter Tunichtgut“, sagte die Richterin. Er habe das Gefühl gehabt, immer zu kurz gekommen zu sein und darum das Recht zu haben, sich zu nehmen, was er wollte.

Der 62-Jährige sei wegen etlicher Eigentumsdelikte verurteilt worden. Zwar habe er dabei keine Schusswaffengewalt angewendet, aber Körperverletzungen begangen. Mehrfach habe er Portemonnaies gestohlen und sie nach der Entnahme des Geldes achtlos weggeworfen, so wie nach der Mordtat.

Freispruch in anderem Mordprozess 1985

„So viele Zufälle kann es nicht geben“, bilanzierte Schönfelder die Gesamtschau der Indizien. Sie erwähnte auch, dass der Angeklagte bereits 1985 wegen eines Mordvorwurfs vor Gericht stand und freigesprochen wurde. 

Am ersten Prozesstag hatte die Richterin einen Bericht des „Spiegel“ vom 13. Juli 1986 verlesen. Demnach war es damals um den gewaltsamen Tod einer 21-jährigen Frau im September 1985 gegangen. Der Prozess, der damals unter großen Schwierigkeiten mit zahlreichen gehörlosen Zeugen geführt worden war, endete mit einem Freispruch. 

Angeklagter: „Ich war es nicht“

Im aktuellen Prozess hatte der 62-Jährige angegeben, ein inzwischen gestorbener Bruder von ihm habe die Tat verübt. Das nahm ihm das Gericht aber nicht ab. Die Richterin warf ihm vor, er habe sich lügenhaft eingelassen.

Bei der Tat von 1983 seien drei Mordmerkmale erfüllt worden: Heimtücke, Habgier und die Absicht, eine andere Straftat - nämlich den Diebstahl der Wertsachen - zu ermöglichen, erklärte die Richterin. 

Zur Tatzeit war der Angeklagte Heranwachsender. Auf der Grundlage früherer Gutachten in anderen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte sagte nach den Worten der Gebärdendolmetscher nach der Urteilsverkündung: „Ich schwöre bei Gott, dass ich es nicht war.“ Schönfelder konterte: „Mit Ihrem christlichen Glauben ist es nicht sehr weit bestellt.“