22-Jähriger stirbt nach Polizeischüssen bei Verfolgungsfahrt
In einer Sackgasse steht ein Kleinwagen mit einem Loch in der Frontscheibe. Eine Polizistin wurde nach Behördenangaben bei einem Wendeversuch des verfolgten Wagens verletzt. Dann fallen Schüsse.
Zahlreiche Kräfte waren am Ostersonntag am Tatort und sicherten Spuren. Kevin Schößler/dpa
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Bei einer Verfolgungsfahrt in Saarbrücken ist ein 22-Jähriger durch Polizeischüsse tödlich verletzt worden. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Sonntag. Ein weiterer Mann wurde demnach verletzt. Der 22-Jährige saß am Steuer des verfolgten Wagens.
Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit, es sei „in den Bereichen Dudweiler und Herrensohr“ gegen 1 Uhr in der Nacht zu einer Verfolgungsfahrt gekommen. Davor soll sich das Fahrzeug einer polizeilichen Kontrolle entzogen haben. „In einer Sackgasse soll bei einem Wendeversuch des verfolgten Fahrzeugs eine Polizeibeamtin verletzt worden sein“, schrieb die Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Sonntagmittag wurde die verletzte Polizeibeamtin aus dem Krankenhaus entlassen.
Die Sackgasse führt zu einer Treppe.Kevin Schößler/dpa
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Zwei weitere Menschen im Auto
Anschließend sollen der Staatsanwaltschaft zufolge auf das „verfolgte und erneut flüchtende“ Fahrzeug Schüsse abgegeben worden sein, das Fahrzeug sei daraufhin zum Stehen gekommen. In dem Auto befanden sich laut Behörde neben dem 22-Jährigen ein 23 Jahre alter Beifahrer und ein 19-Jähriger. Verletzt wurden demnach der Fahrer und der 19-Jährige, der hinten saß. Der 19-Jährige sei medizinisch versorgt worden.
Der 22 Jahre alte Fahrer sei schließlich seinen Verletzungen erlegen, hieß es. Weitere Einzelheiten teilte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst nicht mit.
Spurensicherung und Kriminaltechnik vor Ort
Am Ostersonntag waren zahlreiche Polizeikräfte in der engen Straße im Einsatz, in der das verfolgte Auto offensichtlich zum Stehen gekommen war. Kriminaltechnik und Spurensicherung seien vor Ort, berichtete ein dpa-Fotograf. Der Bereich um die Sackgasse sei weiträumig abgesperrt und auf einer Seite ein Sichtschutz aufgebaut worden. Am Ende der schmalen Sackgasse befindet sich demnach eine Treppe.
In der Straße stand ein blaues Auto, davor und dahinter jeweils ein Polizeifahrzeug. In der Windschutzscheibe des blauen Autos war ein Loch zu erkennen. Das Fenster auf der Fahrerseite war kaputt.
Das Auto steht zwischen zwei Polizeiautos und ist sichtlich beschädigt.Kevin Schößler/dpa
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Eine Anwohnerin berichtete dem dpa-Fotografen, sie habe nachts Schüsse gehört. Andere sagten, sie hätten die ganze Nacht über das Martinshorn gehört.
Anja, eine Anwohnerin, die nur ihren Vornamen sagen wollte, hat den Einsatz in der Nacht ebenfalls mitbekommen. „Wir sind wachgeworden durch Blaulicht, durch Reifenquietschen und die Schüsse haben wir auch gehört“, sagte sie.
„Man ist schon ein bisschen beklemmt, dass da jetzt ein Toter halt ist und das direkt vor der Haustür.“ Sie sei in der Nacht auch ans Fenster gegangen, habe aber außer Blaulicht und Polizei nicht viel gesehen. „Es macht auch Angst, wenn man dann das ganze Polizeiaufgebot sieht, das ist schon beängstigend“, sagte sie.
Wann darf die Polizei überhaupt schießen?
Im Saarländischen Polizeigesetz ist geregelt, wann die Polizei schießen darf. In Paragraf 57 Absatz 1 steht: „Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.“
Wenn ein Schuss mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ tödlich sei, sei er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung sei.
In Absatz 2 heißt es, Schusswaffen dürften gebraucht werden, „um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht“ und eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder eines Vergehens verdächtig ist und Schusswaffen oder Explosivmittel dabeihat. Auch um eine Flucht einer Person zu vereiteln, die in amtlichem Gewahrsam ist, darf laut Landespolizeigesetz geschossen werden.
Ein Sichtschutz verdeckt die Arbeiten am Ort des Einsatzes.Kevin Schößler/dpa
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„Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel“
„Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz“, sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.“ Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.
Es sei allerdings extrem schwierig, überhaupt auf ein sich bewegendes Ziel zu schießen, sagte der Wissenschaftler. In der Ausbildung werde daher Polizisten beigebracht, auf die größte Fläche des Körpers zu schießen, nicht etwa Arme oder Beine. Ein „normaler Polizeibeamter“ könne gar nicht so präzise schießen. „Wenn sich das Auto bewegt, ist das für jemanden, der normal befähigt ist, schwierig“, sagte Singelnstein.
Zu den Details – wie viele Polizisten wie viele Schüsse abgaben – schwieg die Staatsanwaltschaft zunächst.
Fall Lorenz: 21-Jähriger Ostern 2025 erschossen
Im vergangenen Jahr hatte die Polizei bundesweit im Einsatz 17 Menschen erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/Cilip“ hervorgeht, die vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit herausgegeben wird. Tödlich verletzt wurde vor einem Jahr wie nun im Saarland auch ein junger Mann in Niedersachsen. In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz.
Die Schüsse trafen den jungen Deutschen von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Der gewaltsame Tod des Schwarzen sorgte für Entsetzen, Anteilnahme und löste Proteste aus. Vorwürfe wurden laut, Rassismus könnte eine Rolle gespielt haben. Im November klagte die Staatsanwaltschaft den 27 Jahre alten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung an. Demnach soll der Beamte irrtümlich geglaubt haben, sich in einer Notwehrlage zu befinden.