dpa

Schüler mit Rechenschwäche sollen Ausgleich bekommen

Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten Kinder mit Rechenschwäche in Sachsen gezielte Unterstützung.

05.02.2026

In Sachsen bekommen Schüler mit ausgewiesener Rechenschwäche fortan einen Nachteilsausgleich. (Symbolbild)Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn

In Sachsen bekommen Schüler mit ausgewiesener Rechenschwäche fortan einen Nachteilsausgleich. (Symbolbild)Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn

© Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn

Schüler mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) sollen in Sachsen einen Nachteilsausgleich bekommen. Darauf verständigte sich der Landtag am Mittwochabend in einem Gruppenantrag fast aller Fraktionen. „Jeder Schüler zählt. Ich freue mich über den gemeinsamen Antritt, Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Rechenschwäche gezielt zu unterstützen. Wir werden jetzt zügig die Voraussetzungen dafür schaffen“, sagte Kultusminister Conrad Clemens (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. 

Konkret wird Dyskalkulie künftig als Teilleistungsschwäche anerkannt werden. Zunächst geht es um die Klassen 1 bis 3. Der Nachteilsausgleich bedeutet, dass betroffene Mädchen und Jungen mehr Arbeitszeit für schriftliche Leistungen, differenzierte Aufgabenstellungen und Platz für Nebenrechnungen bekommen oder von besonderen didaktisch-methodischen Hilfsmitteln profitieren. Sachverständige sollen in einer Arbeitsgruppe die Details entwickeln.

BSW: Jahrelange Unsicherheit wird beendet

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) schrieb sich den Erfolg auch auf die eigenen Fahnen. Mit dem Landtagsbeschluss werde ein zentrales Anliegen seiner Fraktion Realität, betonte der Abgeordnete Lars Wurzler. Damit gebe es nach jahrzehntelanger Unsicherheit ab kommenden Schuljahr endlich verbindliche und rechtssichere Hilfe für Betroffene. Die Anerkennung von Rechenschwäche dürfe kein symbolischer Akt bleiben. „Besonderes Augenmerk muss zudem auch auf höhere Klassenstufen gelegt werden.“

Linke-Politikerin Luise Neuhaus-Wartenberg regte an, auch die Lehrkräfte im Umgang mit Dyskalkulie zu schulen. „Selbstverständlich sollten auch Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Das wirksamste Mittel gegen Rechenschwäche besteht darin, früh einzugreifen. Eine gute Förderung in der Kita sowie den Klassen 1 und 2 beugt der Teilleistungsschwäche am besten vor.“ Auf jeden Fall müsse man wegkommen von der Unterstellung, betroffene Kinder seien faul und dürften nicht bevorteilt werden.

CDU: Defizite nicht verwalten, sondern beheben

„Wir haben den ursprünglichen Antrag durch ein intensives Konsultationsverfahren fachlich geschärft und auf ein solides Fundament gestellt. Statt mit dem Begriff Dyskalkulie besondere Rechenschwierigkeiten pauschal als Behinderung abzustempeln, rücken wir die gezielte Überwindung dieser in den Fokus“, erklärte CDU-Bildungsexperte Holger Gasse. Man wolle Defizite nicht nur verwalten, sondern durch frühes Erkennen und passgenaue Förderung beheben.

„Unsere Initiative setzt bei der frühkindlichen Bildung an, denn Rechenschwierigkeiten zeigen sich oft schon früh. So erleichtern wir den Übergang von der Kita in die Grundschule und legen die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg aller betroffenen Kinder“, betonte Grünen-Politikerin Christin Melcher.

Der Antrag ist Ergebnis des sogenannten Konsultationsmechanismus, an dem sich im Landtag alle Fraktionen außer der AfD beteiligen. CDU und SPD bilden im Freistaat eine Minderheitsregierung und sind bei ihren Vorhaben auf Stimmen von BSW, Grünen und Linken angewiesen. Diese wiederum können über den Mechanismus eigene Projekte mehrheitsfähig machen.