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Schriftliches Urteil zum Weihnachtsmarkt-Prozess ist fertig

Im Juni war der Todesfahrer schuldig gesprochen worden wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen. Jetzt liegt das schriftliche Urteil vor. Der BGH muss sich damit befassen.

25.09.2026

Das Gericht hatte den 51 Jahre alten Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das Gericht hatte den 51 Jahre alten Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen. (Archivbild)Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Das schriftliche Urteil zum Prozess um den Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt ist vollständig abgefasst und unterschrieben. Zusammen seien es über 700 Seiten, sagte der Sprecher des Landgerichts Magdeburg, Christian Löffler. Das Gericht hatte den 51 Jahre alten Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen.

Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen. Der Todesfahrer akzeptiert das Urteil nicht und legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof muss den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.

Der Mann aus Saudi-Arabien, der bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt. Für den Prozess war wegen der Vielzahl der Beteiligten eigens ein Interimsgericht in Leichtbauweise errichtet worden.