dpa

Schnieder: Hochwasserschutz ist Aufgabe für Bund und Länder

Schnieder fordert eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an Investitionen in Hochwasserschutz. Zuvor hatte der Kanzler einer Anfrage aus der von der Flut betroffenen Ahr-Region eine Absage erteilt.

12.09.2026

Ministerpräsident Gordon Schnieder sieht bei der Finanzierung des Hochwasserschutzes auch den Bund in der Verantwortung. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

Ministerpräsident Gordon Schnieder sieht bei der Finanzierung des Hochwasserschutzes auch den Bund in der Verantwortung. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

© Boris Roessler/dpa

Für Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sind die notwendigen Investitionen in einen besseren Hochwasserschutz eine gemeinsame Aufgabe von Ländern und Bund. „Eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung geht nicht ohne eine Beteiligung des Bundes“, teilte die Staatskanzlei in Mainz dazu mit. Ziel sei es, den Hochwasserschutz konsequent weiterzuentwickeln und sinnvolle Maßnahmen gemeinsam voranzubringen. 

Zuvor hatte Bundeskanzler Friedrich Merz die geforderte Finanzierung von Hochwasserrückhaltebecken aus dem Aufbauhilfefonds abgelehnt. Darüber habe der Kanzler die Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, in einem Schreiben am 30. Juli informiert, wie ein Regierungssprecher mitteilte. Zuvor hatten der SWR und die Rhein-Zeitung berichtet. 

Die „schrecklichen Bilder, die Verluste und die Schäden der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal“ seien dem Kanzler noch präsent, so der Regierungssprecher. Bund und Länder hatten demnach mit dem errichteten Sondervermögen „erhebliche Mittel“ zur Beseitigung der entstandenen Schäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur zur Verfügung gestellt. 

„Davon sind allerdings keine neuen Baumaßnahmen wie das geplante Rückhaltebecken erfasst“, teilte der Sprecher weiter mit. Eine nachträgliche Anpassung der rechtlichen Grundlagen sei nicht vorgesehen. 

Kreis prüft Vorgehen 

Der Vorstoß kam gemeinsam von den rheinland-pfälzischen Landkreisen Ahrweiler und Vulkaneifel sowie dem Landkreis Euskirchen aus Nordrhein-Westfalen. Nach der Ablehnung prüft der Kreis Ahrweiler das weitere Vorgehen. Wegen der besonderen Bedeutung für die Region werde das Schreiben derzeit ausgewertet, so die Kreisverwaltung. Landrätin Weigand stehe dazu im Austausch mit ihren Amtskollegen Julia Gieseking aus der Vulkaneifel und Markus Ramers aus Euskirchen sowie mit dem Land Rheinland-Pfalz. 

Weigand enttäuscht 

Weigand zeigte sich enttäuscht über das Schreiben. „Ich hätte mir einen persönlichen Austausch am fünften Jahrestag der Flutkatastrophe oder zu einem anderen Zeitpunkt gewünscht“, erklärte sie. Umso verwunderter und enttäuschter sei sie gewesen, dass sie der Brief des Bundeskanzlers während ihres Urlaubs erreicht habe. „Wir prüfen aktuell, wie unsere weiteren Schritte in dieser Sache aussehen können“, sagte Weigand. 

Landrätin Weigand äußerte sich enttäuscht über die Absage. (Archivbild)Jennifer Brückner/dpa

Landrätin Weigand äußerte sich enttäuscht über die Absage. (Archivbild)Jennifer Brückner/dpa

© Jennifer Brückner/dpa

„Für extreme Ereignisse brauchen wir mehr Schutz“, hatte Weigand kurz vor dem fünften Jahrestag der Ahrtal-Flut im Juli gesagt. Im sogenannten überörtlichen Maßnahmenplan seien 17 Beckenstandorte im Einzugsgebiet der Ahr herausgearbeitet worden und ein Beckenstandort im Kreis, der ein anderes Gewässer betrifft. Drei Standorte wurden demnach priorisiert. Dafür habe die alte Landesregierung eine Anschubfinanzierung für die Planung zugesagt, so Weigand. 

„Wir reden von geschätzten Kosten von ungefähr 1,5 bis 2 Milliarden Euro, wenn wir alle Becken bauen dürfen“, hatte Weigand gesagt. Die damalige Hoffnung, dass der Aufbauhilfefonds dafür geöffnet wird, hat nun einen klaren Dämpfer erhalten. 

Merz verweist auf andere Mittel 

In seinem Schreiben habe Merz auch darauf hingewiesen, dass Hochwasserschutz als Teil des Katastrophenschutzes in die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder falle, hieß es aus dem Kanzleramt. Der Bund unterstütze die Länder bei ihren Maßnahmen in diesem Bereich. Beispielhaft nannte der Sprecher „die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)“, in deren Rahmen sich der Bund zu 60 Prozent an den förderfähigen Ausgaben des präventiven Hochwasserschutzes in ländlichen Räumen beteilige. 

Zudem verwies er auf Mittel aus der Städtebauförderung oder auch Mittel nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Letztere würden den Ländern und ihren Kommunen flexibel für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung stehen.