Schleswig-Holstein will Brandschutzgesetz modernisieren
Eine Reform des Brandschutzgesetzes soll die Feuerwehr im Norden für moderne Herausforderungen besser aufstellen. Dabei ist auch ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung geplant.
„Wenn sich Anforderungen verändern, müssen sich auch die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickeln“, sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). (Archivbild)Frank Molter/dpa
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Damit die Feuerwehren den aktuellen Anforderungen gerecht werden können, plant Schleswig-Holsteins Landesregierung eine Überarbeitung des Brandschutzgesetzes. „Wenn sich Anforderungen verändern, müssen sich auch die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickeln“, sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) im Landtag in Kiel. Mit der Neufassung solle ein zeitgemäßer, verlässlicher Rahmen geschaffen werden.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Feuerwehr künftig nicht nur im Katastrophenschutz mitwirkt, sondern ausdrücklich auch bei der Bekämpfung von Großschadenslagen hilft. Zudem soll sichergestellt werden, dass die zuständigen Stellen im Katastrophenschutz rechtzeitig Informationen und Daten erhalten, wenn sich eine Lage entwickelt. Auch der Einsatz von Drohnen wird erstmals ausdrücklich geregelt.
Geplant ist den Angaben nach außerdem, dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein ein Anhörungsrecht einzuräumen und ihm die Übernahme von Aufgaben zu ermöglichen. Überdies sollen die Vorschriften zur Aufnahme, Mitgliedschaft, Disziplin und Beendigung des aktiven Feuerwehrdienstes neu geordnet und teilweise verschärft werden - etwa, indem die persönliche Eignung und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Voraussetzung festgeschrieben wird.
Finke: Bevölkerungsschutz ist kein abstraktes Thema
„Wir haben in Schleswig-Holstein mehr als 50.000 Menschen, die sich in unseren Feuerwehren engagieren“, erklärte Innenministerin Finke. Sie täten das meist ehrenamtlich, freiwillig und neben Beruf, Familie und anderen Verpflichtungen. Zugleich sei die Feuerwehr ein Teil dessen, was Gemeinden und den ländlichen Raum lebenswert mache.
Doch die Einsätze würden komplexer. Auch größere Schadenslagen machten nicht an Gemeinde- oder Kreisgrenzen halt. „Zivile Verteidigung und Bevölkerungsschutz sind ebenfalls nicht abstrakte Themen“, führte Finke aus. „Es sind neue Aufgaben, die auch und gerade von unseren Feuerwehren bewältigt werden müssen.“
Rasse-Begriff gestrichen
Für Kritik an dem Gesetzentwurf hatte die Nutzung des Begriffs Rasse gesorgt. „Der Begriff „Rasse“ erscheint mir in dem Entwurf komplett unangebracht“, zitierten die „Kieler Nachrichten“ (Freitag) die SSW-Abgeordnete Sybilla Nitsch. „In diesem Kontext wäre überhaupt keine Not gewesen, den umstrittenen Begriff zu verwenden.“ Sie finde es „einigermaßen befremdlich“, dass das Wort dennoch den Weg in den ursprünglichen Gesetzesentwurf gefunden habe. Kritisch äußerten sich auch SPD und FDP.
Die Koalition legte daraufhin am Morgen eine Neufassung des Gesetzentwurfs vor - ohne den Begriff Rasse. Die Ministerin sagte dazu, in der Begründung sei ein Begriff benutzt worden, bei dem man sich im Aktionsplan gegen Rassismus in Schleswig-Holstein verpflichtet habe, ihn nicht zu nutzen. „Und deswegen bitte ich sehr um Nachsicht, dass wir jetzt kurz vor der Sitzung eine Austauschseite zugeleitet haben, sodass dieser Gesetzentwurf in dieser Form weiter in die Ausschüsse überwiesen werden kann.“