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Schaustellerbund betont Sicherheit von Fahrgeschäften

Nach dem Vorfall auf dem Hamburger Dom betont der Schaustellerbund: Deutsche Fahrgeschäfte gelten als besonders sicher. Worauf es bei den Kontrollen ankommt.

26.08.2026

Das Fahrgeschäft wurde am Mittwoch überprüft.Georg Wendt/dpa

Das Fahrgeschäft wurde am Mittwoch überprüft.Georg Wendt/dpa

© Georg Wendt/dpa

Nach dem Vorfall in einem Kettenkarussell auf dem Hamburger Dom verweist der Deutsche Schaustellerbund auf die hohen Standards der Fahrgeschäfte bei Volksfesten in der Bundesrepublik. „Wir haben ein hohes Sicherheitsniveau, und das soll so bleiben“, sagte Hauptgeschäftsführer Frank Hakelberg der Deutschen Presse-Agentur: „Wir nehmen für uns in Anspruch, dass deutsche Fahrgeschäfte zu den sichersten der Welt gehören.“

Wegen eines Defekts eines Kettenkarussells hatten 23 Fahrgäste am Dienstagabend mehrere Stunden lang in etwa 25 Metern Höhe festgesessen. Die Feuerwehr war mit 45 Einsatzkräften vor Ort und versorgte die Personen mit Decken. Nach etwa 90 Minuten gelang es, das etwa 70 Meter hohe Fahrgeschäft wieder in Gang zu setzen. Verletzt wurde niemand. Wie die Wirtschaftsbehörde mitteilte, löste das Sicherheitssystem aus, wodurch die Bremse blockierte.

Vor der Inbetriebnahme

Hakelberg erläutert, wie solche Fahrgeschäfte wie das besagte Kettenkarussell auf dem Hamburger Dom kontrolliert werden. Jedes neue Fahrgeschäft werde im Rahmen einer Erstprüfung in jeglicher sicherheitsrelevanter Hinsicht kontrolliert. Eine darauf spezialisierte und zugelassene Prüforganisation wie zum Beispiel der TÜV begutachte die Konstruktion, die Beschaffenheit und Festigkeit der verwendeten Materialien, die Elektrik, die Steuerung, den Betrieb und die Sicherheit bei allen Witterungsverhältnissen.

„Auch der Brandschutz oder eine Havarie werden bei der Konstruktion eines Fahrgeschäftes immer mit bedacht“, so Hakelberg. „Detaillierte Pläne, auch Rettungspläne und Evakuierungs-Szenarien, sind fester Bestandteil der Prüfung zur Erstzulassung des Fahrgeschäftes.“

Vor der Abfahrt

Um an einem Volksfest teilzunehmen, bedürfe es einer Ausführungsgenehmigung. Diese werde - je nach Art und Komplexität des Geschäftes - auf ein bis drei Jahre befristet. Voraussetzung für diese Genehmigung und jede Verlängerung sei eine erfolgreiche Begutachtung durch eine zugelassene Prüforganisation wie den TÜV oder eine Landesgewerbeanstalt.

Vor dem Festauftakt

Zu Beginn eines Volksfestes prüfe die örtlich zuständige Bauaufsicht die Fahrgeschäfte bei einer Gebrauchsabnahme. Hier würden das Vorliegen der gültigen Ausführungsgenehmigung und die korrekte Aufstellung des Fahrgeschäftes überprüft und auch eine Probefahrt gemacht. 

„Beschickt der Schausteller 20 bis 25 Feste pro Jahr, wird entsprechend häufig diese Gebrauchsabnahme durchgeführt“, sagt Hakelberg. „Handelt es sich wie auf dem Dom um ein Hochfahrgeschäft, wird der Fall einer Störung vorsorglich mitgedacht. Also konkret: Verfügt zum Beispiel die örtlich zuständige Feuerwehr über erforderliches Gerät?“

Während des Betriebs

„Niemand kennt das Fahrgeschäft so gut wie sein Betreiber“, erläuterte Hakelberg. „Er checkt seine Anlage täglich vor Betriebsbeginn auf Funktion und Sicherheit. Er tut dies aus Verantwortung gegenüber seinen Gästen, seinen Mitarbeitern und schließlich auch, weil er mit Leistung überzeugen muss, um auch im nächsten Jahr wieder platziert zu werden.“

Weltweit einmalige Sonderprüfung 

Darüber hinaus hätten sich Fahrgeschäfte alle vier bis sechs Jahre einer überaus intensiven Sonderprüfung zu unterziehen, bei der alle dynamisch hochbelasteten Bauteile mit modernsten Prüfmethoden begutachtet werden. „Diese Sonderprüfung ist einmalig auf der Welt“, betonte Hakelberg.

Konstante Kontrolle des Systems

Das gesamte Sicherheitssystem wird konstant vom sogenannten Arbeitskreis Fliegende Bauten überprüft, in dem Vertreter der Bundesländer und die Schaustellerverbände zusammenkommen. 

„Jedes Jahr legen viele Millionen Menschen unzählige Kilometer ohne jegliche Komplikationen auf und in deutschen Fahrgeschäften zurück“, so Hakelberg. „Setzt man die Zahl der Störungen ins Verhältnis zu den zurückgelegten Kilometern, lässt sich im Vergleich mit anderen Fortbewegungsmitteln über Fahrgeschäfte auf Volksfesten wohl behaupten, dass Gäste sich nirgendwo sonst so sicher fühlen dürfen.“

Wie geht es weiter?

Der Betrieb des Fahrgeschäfts wurde zunächst untersagt. Der TÜV überprüfte nach einer Mitteilung der Wirtschaftsbehörde die sicherheitsrelevanten Bauteile der Anlage. „Aus sicherheitstechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. Nach Freigabe durch den TÜV kann das Fahrgeschäft nun seinen Betrieb wieder aufnehmen“, hieß es in der Mitteilung. Der Dom hat noch bis einschließlich Sonntag geöffnet.

Mehrere Stunden saßen die Fahrgäste eines Kettenkarussells in großer Höhe fest.Bodo Marks/dpa

Mehrere Stunden saßen die Fahrgäste eines Kettenkarussells in großer Höhe fest.Bodo Marks/dpa

© Bodo Marks/dpa

Das Kettenkarussell konnte ohne Eingreifen der Einsatzkräfte wieder auf den Boden zurückkehren.Bodo Marks/dpa

Das Kettenkarussell konnte ohne Eingreifen der Einsatzkräfte wieder auf den Boden zurückkehren.Bodo Marks/dpa

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Insgesamt 23 Menschen hatten über Stunden in dem Fahrgeschäft ausharren müssen.Bodo Marks/dpa

Insgesamt 23 Menschen hatten über Stunden in dem Fahrgeschäft ausharren müssen.Bodo Marks/dpa

© Bodo Marks/dpa