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Sachsen stärkt Kinderschutz: Mindestbetrag für frühe Hilfen

Sachsen garantiert mit einem Mindestbetrag, dass präventiver Kinderschutz und frühe Hilfen unabhängig von Geburtenzahlen erhalten bleiben.

15.09.2026

Sozialminister Petra Köpping (SPD) sieht gute Gründe für eine Anpassung der Förderrichtlinien. Katharina Kausche/dpa

Sozialminister Petra Köpping (SPD) sieht gute Gründe für eine Anpassung der Förderrichtlinien. Katharina Kausche/dpa

© Katharina Kausche/dpa

Sachsen sichert den Schutz von Kindern ab: Das Kabinett passte dazu die Programme für präventiven Kinderschutz und frühe Hilfen an. Künftig wird den Kommunen bei der Verteilung der Mittel ein Sockelbetrag garantiert. „Wir sichern die Grundstrukturen - unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung - und garantieren, dass jedes Kind im Freistaat die gleichen Chancen erhält. Gleichwertige Lebensverhältnisse dürfen keine Frage der Demografie sein“, erklärte Sozialministerin Petra Köpping (SPD).

Über die Programme erhalten Familien durch Zusammenarbeit von Fachkräften aus verschiedenen Bereichen individuellen Hilfe. Familienhebammen, Kinderkrankenpfleger oder Familienpaten kommen zu ihnen direkt nach Hause und stärken Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, hieß es. Der Rückgang der Geburtenzahlen und die bisherige Mittelverteilung nach Einwohnerzahlen hätten die bewährten Strukturen unter Druck gesetzt, hieß es. Hier schaffe die Novellierung Abhilfe. Man gebe damit jedem Kind die Chance, gesund aufwachsen zu können.