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Rund 20.000 Haushalte werden für den Mikrozensus befragt

Wie viele Menschen leben in den sächsischen Haushalten? Welche Ausbildung haben sie? Wie verdienen sie ihren Lebensunterhalt? Der Mikrozensus soll Antworten liefern.

17.02.2026

In Sachsen werden rund 20.000 Haushalte für den Mikrozensus befragt. (Symbolbild)Jan Woitas/dpa

In Sachsen werden rund 20.000 Haushalte für den Mikrozensus befragt. (Symbolbild)Jan Woitas/dpa

© Jan Woitas/dpa

Ausbildung, Job, Familiensituation - wie die Menschen in Sachsen leben, soll der Mikrozensus herausfinden. Die Befragungen sind jetzt angelaufen, wie die Kommunen informierten. In diesem Jahr befragt das Statistische Landesamt dafür rund 20.000 Haushalte im Freistaat. Doch wie funktioniert das eigentlich? Und wie sichert man sich gegen Fälschungen ab?

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jedes Jahr bei rund einem Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Begriff bedeutet „kleine Volkszählung“. Die gewonnenen Daten liefern Bund und Ländern wichtige Erkenntnisse zu den Lebensbedingungen in Deutschland.

Die beteiligten Haushalte werden nach den Regeln eines statistisch-mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt. Sie werden bis zu viermal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Nach der vierten Befragung werden diese Haushalte durch neue Stichprobenhaushalte ersetzt.

Wie werde ich kontaktiert?

Ausgewählte Haushalte erhalten Post vom Statistischen Landesamt. Niemals werden per Mail Aufforderungen zur Meldung von Daten verschickt. Speziell geschulte Erhebungsbeauftragte unterstützen die Haushalte auf Wunsch telefonisch oder persönlich bei der Beantwortung der Fragen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was muss ich beim Ausfüllen beachten?

Es gibt drei Möglichkeiten, um den Fragenbogen zu beantworten: online, analog auf Papier oder in einem Telefoninterview mit den Erhebungsbeauftragten. Voriges Jahr entschieden sich laut Statistikamt 69 Prozent der Haushalte für den telefonischen Weg. 

Muss ich mitmachen?

Für alle betreffenden Haushalte und Personen besteht für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht. Die Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht und werden ausschließlich für den Mikrozensus verwendet, wie das Landesamt mitteilte. Die Auskünfte werden anonymisiert, sobald die Unterlagen im Statistischen Landesamt eingegangen sind.

Wie sichere ich mich gegen Fälschungen ab?

Es sind viele Spam-Mails und gefälschte Anschreiben im Umlauf, mit denen Betrüger an Daten gelangen wollen. Für den Mikrozensus wird man immer per Post angeschrieben. Wer Zweifel an der Echtheit des Schreibens hat, kann direkt beim Statistischen Landesamt nachfragen. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich ebenfalls schriftlich an. Niemals melden sie sich spontan am Telefon und fragen Daten ab.