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Richterbund verurteilt Drohungen gegen Richter nach Urteil

Das Urteil im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten sorgte für Schlagzeilen. Nach teils heftiger Kritik meldet sich nun der Richterbund zu Wort.

07.04.2026

Das Urteil sorgt weiter für Gesprächsstoff im Saarland. (Archivbild)Laszlo Pinter/dpa

Das Urteil sorgt weiter für Gesprächsstoff im Saarland. (Archivbild)Laszlo Pinter/dpa

© Laszlo Pinter/dpa

Nach dem Prozess um einen getöteten Polizisten in Völklingen hat der Freispruch des Angeklagten wegen krankheitsbedingter Schuldunfähigkeit teils heftige Kritik ausgelöst. Selbstverständlich dürften Gerichtsurteile in einer freiheitlichen Demokratie hinterfragt, kritisiert und auch gescholten werden, teilte der Saarländische Richterbund mit.

„Dass solche Kritik bisweilen extreme Formen annimmt und sogar in strafbare Drohungen gegenüber an dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken beteiligten Richterpersonen mündet, können wir allerdings nicht akzeptieren und verurteilen dies in schärfster Form“, hieß es weiter.

Die vielen unzufriedenen Reaktionen auf das Urteil basierten auf einem „grundlegenden Missverständnis“. Ein Strafprozess habe über die Schuld des Angeklagten im Sinne des Strafgesetzbuches zu befinden - nicht über eine Schuld im moralischen Sinn. Der Prozess habe auch nicht die Aufgabe, Opfern einer Straftat Genugtuung zu verschaffen oder bei der Bewältigung von Trauer zu helfen. 

Täter soll dauerhaft untergebracht werden

Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Handlung sei die Strafbarkeit eines Täters. Das Landgericht Saarbrücken hatte den 19 Jahre alten Angeklagten wegen einer Schizophrenie-Erkrankung von den Tötungsvorwürfen freigesprochen. Er hatte die dauerhafte Unterbringung des jungen Mannes in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter angeordnet.

Der Deutsche mit türkischen Wurzeln sei im Prozess zwar zweifelsfrei überführt worden, müsse aber dennoch freigesprochen werden, weil er im strafrechtlichen Sinn ohne Schuld gehandelt habe, teilte der Bund der Richter und Staatsanwälte mit. Merkmale für Mord sah die Kammer bei der Tat nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte im August 2025 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der 19-Jährige hatte auf der Flucht nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und einen 34 Jahre alten Polizeioberkommissar mit Schüssen tödlich verletzt. 

„Entscheidungen unabhängiger Gerichte sind zu respektieren“

Wegen des Überfalls auf die Tankstelle sprach das Gericht den jungen Mann wegen besonders schweren Raubes schuldig. Er habe im Zustand einer verminderten Schuldfähigkeit gehandelt, hieß es. Von einer Jugendstrafe sah das Gericht aber ab.

Der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) hatte nach dem aufsehenerregenden Urteil erklärt: „Entscheidungen unabhängiger Gerichte sind zu respektieren.“ Zugleich stehe außer Frage, dass es sich um ein schweres Gewaltverbrechen handele, „das uns alle tief erschüttert“.