Richterbund bringt Besoldung vor Verfassungsgericht
Der Verband der Richter und Staatsanwälte zieht vor das Verfassungsgericht. Die Bezahlungsstruktur sei veraltet. Die Landesregierung spiele auf Zeit – das zuständige Ministerium weist das zurück.
Am Freitag reichte der Richterbund MV eine Verfassungsbeschwerde in Greifswald ein. (Symbolbild)Stefan Sauer/dpa
© Stefan Sauer/dpa
Ist die aktuelle Beamtenbesoldung verfassungswidrig und veraltet? Das behauptet der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern und hat daher Verfassungsbeschwerde gegen die Besoldungspolitik des Landes beim Landesverfassungsgericht Greifswald eingereicht. „Die gewählte Hinhaltetaktik sendet ein fatales Signal, wird für das Land teuer, kostet qualifizierten Nachwuchs und führt zu wachsender Unzufriedenheit in der Justiz“, teilte der Verband mit. Die Forderung: eine bessere Bezahlung der Richter und Staatsanwälte im Land.
Nach den Gesprächen zu Wochenbeginn mit dem Landesfinanzministerium sei der Verband „tief enttäuscht“. Trotz mehrfacher Hinweise und konstruktiver Vorschläge habe die Landesregierung keine konkreten Schritte unternommen, so der Vorwurf des Richterbunds. Daher habe sich der Verband gezwungen gesehen, das Verfassungsgericht anzurufen. Der Vorstand stehe aber jederzeit für konstruktive und verbindliche Gespräche zur Verfügung.
Beamtinnen und Beamte erhalten statt eines Lohns eine sogenannte Besoldung. Im Grundgesetz ist verankert, dass sie und ihre Familien lebenslang angemessen finanziell abgesichert werden müssen.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund ist unter anderem ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im September 2025, nach dem die Beamtenbesoldung in Berlin jahrelang mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamten teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das hat auch Auswirkungen auf andere Bundesländer und den Bund. Einige Landesregierungen haben bereits eine Umsetzung auf den Weg gebracht. Auch in MV könnten viele der knapp 30.000 aktiven und pensionierten Beamten mehr Geld bekommen. Laut Ministerium gibt es rund 600 Richter und Staatsanwälte im Land.
Am 20. September wird ein neuer Landtag gewählt. Die Besoldungsarchitektur muss dann die neue Landesregierung dem neuen Landtag vorlegen.
Ministerium weist Kritik zurück
Das Finanz- und Digitalisierungsministerium, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nord und die Beamtengewerkschaft dbb MV hatten bereits am Donnerstag den Vorwurf zurückgewiesen, auf Zeit zu spielen. Zur Anpassung der Besoldung und Versorgung bestehe seit Monaten eine klare Verständigung. „Wir haben frühzeitig angekündigt, dass wir die Gespräche zur Weiterentwicklung des Besoldungsrechts nach der Landtagswahl fortsetzen und zu einer Einigung kommen wollen“, sagte Finanz- und Digitalisierungsminister Heiko Geue (SPD) demnach.
Mit den Gewerkschaften befinde sich das Ministerium in konstruktiven Gesprächen. Man setze „auf Gespräche und einen abgestimmten Weg statt auf Schnellschüsse“, sagte Geue.
Zudem verwies das Ministerium auf eine bereits vereinbarte Anhebung der Besoldung. Zusammen mit den Gewerkschaften hatte es sich darauf geeinigt, den im Februar erzielten Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten und Richter zu übertragen. Die Bezüge wurden demnach zum 1. April um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro angehoben, zum 1. März 2027 um zwei Prozent und zum 1. Januar 2028 um ein Prozent angehoben. Die Versorgung der Ruheständler steige entsprechend.
Beamtengewerkschaft schlichtend
Die dbb reagierte im Vorfeld beschwichtigend auf die Ankündigung des Richterbunds, Beschwerde einzureichen. „Die Kritik an der Besoldungssituation ist in vielen Punkten berechtigt“, teilte sie mit. Es brauche belastbare Aussagen, einen verbindlichen Zeitplan und eine zügige gesetzgeberische Umsetzung unmittelbar nach der Landtagswahl.
Die Einschätzung, die Landesregierung betreibe eine „Hinhaltetaktik“, werde den aktuellen Gesprächen und vereinbarten Arbeitsprozessen aber nicht gerecht. Statt einer öffentlichen Zuspitzung brauche es verbindliche Lösungen. Zudem dürfe die Frage der Besoldung nicht auf einzelne Berufsgruppen reduziert werden. Es gehe um eine neu organisierte Gesamtregelung für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes.