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Rheinland-Pfalz will künftig auf Sprachzertifikate pochen

Bisher musste ein solcher Nachweis in Ausnahmefällen nicht vorgelegt werden, was die einst oppositionelle CDU kritisiert hatte. Nun, da sie an der Macht ist, soll diese Praxis geändert werden.

31.07.2026

Bislang können Menschen, die eingebürgert werden wollen, in Rheinland-Pfalz in Ausnahmefällen auch in persönlichen Gesprächen oder in Diktaten ihre Sprachkenntnisse zeigen. (Archivfoto)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Bislang können Menschen, die eingebürgert werden wollen, in Rheinland-Pfalz in Ausnahmefällen auch in persönlichen Gesprächen oder in Diktaten ihre Sprachkenntnisse zeigen. (Archivfoto)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Rheinland-Pfalz will bei Einbürgerungen sein Vorgehen bei Sprachtests ändern. Die derzeit noch bestehende Praxis, dass in Ausnahmefällen auf ein formales Sprachzertifikat verzichtet werden könne, solle beendet werden, teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage mit. Es werde geprüft, wie das rechtssicher gehe. Folge wäre, dass Sprachzertifikate in jedem Fall gezeigt werden müssen. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. 

Bisherige Praxis beruht auf Hinweisen vom Bund

Unter der alten Ampel-Regierung konnte ein Verzicht auf die Vorlage eines Sprachzertifikats in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Inzwischen ist das auch für Integration zuständige Innenministerium in CDU-Hand. Staatssekretär Dirk Herber sagte, die deutsche Staatsangehörigkeit sei eine bewusste Entscheidung für das Land, dessen Werte und Sprache. Die Anforderungen für eine Einbürgerung müssten verbindlich, transparent und überprüfbar sein. 

Innenstaatssekretär Herber sagte, Anforderungen für eine Einbürgerung müssten verbindlich, transparent und rechtssicher sein. (Archivfoto)Sebastian Gollnow/dpa

Innenstaatssekretär Herber sagte, Anforderungen für eine Einbürgerung müssten verbindlich, transparent und rechtssicher sein. (Archivfoto)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Das Innenministerium betonte gleichzeitig, die bisherige Praxis beruhe auf Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums, sei also rechtlich ebenfalls in Ordnung. Schon bisher sei ein Verzicht auf ein Zertifikat nur in wenigen, eng begrenzten Ausnahmefällen möglich gewesen. Auch dann hätten aber Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, auf anderen Wegen, wie in einem persönlichen Gespräch, per Diktat oder mit vergleichbaren schriftlichen Nachweisen.