Brandenburg will Polizei gegen rechte Hetze im Netz stärken
Rechte Hetze verbreitet sich zunehmend im Netz - besonders junge Menschen radikalisieren sich. Die Sicherheitsbehörden sind alarmiert und sollen mehr Befugnisse bekommen.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann zeigt sich besorgt aufgrund einer Zunahme rechter Gewalt. (Archivbild) Soeren Stache/dpa
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Hetze, Beleidigung, Stimmungsmache: Im Internet verbreitet sich rechter Hass aus Sicht der Sicherheitsbehörden in Brandenburg gerade bei jungen Menschen rasend schnell. „Die politisch motivierte Kriminalität verändert ihr Gesicht“, sagte Polizeipräsident Oliver Stepien in Potsdam bei einer Pressekonferenz. Straftäter würden jünger, digitaler und gewaltbereiter. 2025 nahm gerade die Gewalt von rechts in Brandenburg zu - insgesamt stellten die Sicherheitsbehörden einen Rückgang im Vergleich zum Superwahljahr 2024 fest.
Das Innenministerium will der Polizei künftig mehr Ermittlungsbefugnisse an die Hand geben auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz. Zudem spricht sich Innenminister Jan Redmann (CDU) klar für ein Verbot der Nutzung von sozialen Medien für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren aus. Die Verrohung auch bei jungen Menschen nehme zu, das erfülle ihn mit großer Sorge, sagte der CDU-Politiker.
Vor kurzem hatte auch Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) vor einer zunehmenden Radikalisierung Jugendlicher in sozialen Medien und Chatgruppen gewarnt.
Ein Blick auf die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität
Die Zahl der politisch motivierten Straftaten in Brandenburg sank 2025 insgesamt um ein Fünftel auf 5.443 Fälle. Der Hauptgrund: 2024 gab es im Zusammenhang mit dem Superwahljahr vor allem mehr Sachbeschädigungen. Vielfach wurden Wahlplakate zerstört.
Zwei Drittel der Straftaten mit politischem Hintergrund sind dem Phänomen rechts zuzuordnen. Es geht überwiegend um Propagandadelikte, dazu gehört etwa das Verwenden von verbotenen Symbolen wie Hakenkreuzen und das Zeigen des Hitlergrußes.
Die rechts motivierten Gewaltstraftaten nahmen im vergangenen Jahr um 32 Fälle (plus 28,3 Prozent) auf insgesamt 145 zu. Dies sei eine ernsthafte Bedrohung, sagte Polizeipräsident Stepien.
Schon länger steht eine mutmaßliche rechtsextremistische Terrorgruppe, die sich selbst die „Letzte Verteidigungswelle“ nennt, im Visier der Bundesanwaltschaft. In mehreren Bundesländern, darunter Brandenburg, waren im Mai 2025 Verdächtige festgenommen worden. Sie waren damals zwischen 14 und 21 Jahre alt. Ein anderer Gewaltvorfall: Homosexuelle Männer wurden über Dating-Plattformen kontaktiert und dann bei Treffen überfallen.
Zudem wurden laut Statistik 273 antisemitische Straftaten registriert (2024: 275). Davon waren sechs Fälle Gewaltdelikte. Im Bereich der links gerichteten Kriminalität verzeichnete die Polizei in Brandenburg 756 Straftaten (minus 35,5 Prozent).
Wie will die Polizei gegen Radikalisierung im Netz vorgehen?
Brandenburg will das Polizeigesetz erneuern, damit die Beamten mehr Möglichkeiten zur Eindämmung der Kriminalität auch im digitalen Bereich bekommen, wie Innenminister Redmann ankündigte. Derzeit sei es für die Ermittlungsbehörden schwer, gerade auch verschlüsselte Kommunikation zu überwachen, hieß es. Die Polizei will außerdem KI einsetzen, dafür wird laut Behörde derzeit eine Strategie entwickelt. Denkbar ist demnach das Erkennen bestimmter Verhaltensmuster und Gesichtserkennungen mittels KI.
Zudem will die Polizei die Präventionsarbeit in Schulen stärken und etwa digitale Elternabende anbieten. Aber die Wirkung von sozialen Medien sei inzwischen so massiv, dass Aufklärung und Sozialarbeiter alleine nicht weiterhelfen, so der Innenminister.
Innenminister: Strafmündigkeit herabsetzen auf 12 Jahre
Er fordert, die Strafmündigkeit in Deutschland auf 12 Jahre abzusenken. Es sollen so über das Jugendstrafrecht etwa erzieherische Maßnahmen bei 12- und 13-Jährigen möglich sein, wie Redmann sagte.
Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren gelten demnach als nicht schuldfähig - auch wenn sie eine schwere Straftat begehen. Es geht um die Frage, ob ein junger Mensch als reif genug eingeschätzt wird, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen und ob er nach dieser Einsicht handeln konnte.