Rausschmiss per Vorschlaghammer? Vermieter vor Gericht
Ein 48-Jähriger will seine Münchner Wohnung neu vermieten oder verkaufen. Doch dort wohnt ein Mann samt Kind und Frau. Der Vermieter soll sich für einen brachialen Räumungsversuch entschieden haben.
Im Strafjustizzentrum München wird der Fall verhandelt.René Chlopotowski/dpa
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Weil er versucht haben soll, seinen Mieter für eine Neuvermietung gewaltsam aus einer Münchner Wohnung zu vertreiben, steht ein 48-Jähriger in München vor Gericht. Zum Prozessauftakt am Dienstag räumte er die Vorwürfe der Anklage am Landgericht München I weitgehend ein. Neben ihm ist ein weiterer Mann angeklagt, der die Wohnung danach mieten sollte. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden unter anderem versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vor.
Laut Anklage schlug der Vermieter am 20. Juli 2025 abends mit einem Vorschlaghammer die Terrassentür der Wohnung ein. Der Mieter habe sich von innen dagegen gestemmt und durch das splitternde Glas stark blutende Schnittwunden am Körper und im Gesicht erlitten. Danach sollen ihn beide Männer mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen haben. Der Mann erlitt laut Staatsanwaltschaft eine Gehirnerschütterung. Erst die Polizei beendete den Angriff. Bei der Festnahme soll sich der Vermieter minutenlang gewehrt haben. Ein Beamter erlitt Schürfwunden.
Vermieter: „Wir waren wie Brüder“
Vor Gericht bestritt der Vermieter jedoch, zugeschlagen zu haben. Er bereue die Tat, es sei der größte Fehler seines Lebens gewesen. Der 46 Jahre alte ehemalige Mieter und er seien früher eng befreundet gewesen: „Wir waren wie Brüder.“ Er habe ihm die Wohnung günstig überlassen, allerdings nicht auf Dauer. Vor dem Angriff soll der Mitangeklagte den Mieter per Whatsapp und an der Haustür bedroht haben, damit er bis zum 1. August auszieht.
Zur Tatzeit habe er privat unter großem Druck gestanden, sagte der angeklagte Vermieter. Wegen finanzieller Schwierigkeiten habe er die Wohnung verkaufen oder teurer vermieten wollen.
Zum Auftakt boten die Angeklagten dem damaligen Mieter einen Ausgleich über 15.000 Euro an, wovon 11.000 Euro auf den Vermieter entfallen würden. Die Verteidigung hofft für den Mann auf zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft sah dafür keine Chance. „Wer ein Rollkommando organisiert und die Nachbarschaft in Angst und Schrecken versetzt, bekommt keine Bewährung“, sagte Staatsanwalt Marco Ottaviano. Für den Prozess waren zunächst sieben Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt.