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Prozess um toten Säugling - Aussagen der Eltern

Ein vier Monate altes Baby stirbt qualvoll, die Eltern stehen in Itzehoe vor Gericht. Sie berichten im Prozess von Überforderung, Erinnerungslücken und verpassten Kinderarztterminen.

24.03.2026

Der Angeklagte kann sich nach eigenen Angaben an knapp einen Monat nicht erinnern. (Archivbild) Markus Scholz/dpa

Der Angeklagte kann sich nach eigenen Angaben an knapp einen Monat nicht erinnern. (Archivbild) Markus Scholz/dpa

© Markus Scholz/dpa

Im Prozess um den Tod eines Säuglings aus Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) äußerten sich die Eltern zum Geschehen. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) verlas der Verteidiger Rolf Becker zunächst eine Erklärung seines Mandanten, des Vaters des verstorbenen Kindes. Darin sprach er über Erinnerungslücken, Überforderung und die schwierige Lebenssituation des 24-Jährigen.

„Ich habe Schwierigkeiten mit kleinen Kindern umzugehen, aber habe mir immer Kinder gewünscht“, trug Becker im Namen des Angeklagten vor. So kümmerte sich vor allem die Mutter um die Säuglinge und der Vater um die dreijährigen Zwillinge. Dies sei für ihn „extrem anstrengend“ gewesen. Zudem habe es entgegen den Versprechungen seiner Mutter kaum Unterstützung von ihr gegeben.

Die Anklage wirft den Eltern vor, ihr vier Monate altes Kind nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Gericht mitteilte. Dies soll über einen Zeitraum von etwa einem Monat zu erheblichem Leiden des Säuglings und zum Tod geführt haben. Wegen der langen Qualen erkennt die Staatsanwaltschaft den Angaben nach darin das Mordmerkmal der Grausamkeit. In Brunsbüttel war Ende September ein vier Monate alter Säugling in seinem Zuhause gestorben - dem Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern.

Von Erinnerungen und Gefühlen

Beim Umzug nach Brunsbüttel im Jahr 2023 habe sich die Miete verdoppelt, und der Angeklagte habe versucht, finanziell für die Familie zu sorgen. Der ständige Arbeitgeberwechsel habe ihn aber nach eigenen Angaben „komplett aus der Bahn geworfen.“ „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde“, sagte der 24-Jährige dem vernehmenden Richter. Für den Monat des Todes des Kindes habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr. 

Wo die Erinnerungslücke genau beginne, wisse der Vater selbst nicht genau. „Da vermischt sich viel in den zeitlichen Abläufen“, sagte er. Es fehle ihn am Zeitgefühl. Gegenüber der Nebenklage, die die beiden dreijährigen Zwillinge der Familie vertritt, erklärte der Mann, dass diese Lücken oftmals Stressbedingt seien und nicht zum ersten Mal vorgekommen seien. 

Er habe gemerkt, dass er eine Erinnerungslücke gehabt habe, als die Psychologen der Justizvollzugsanstalt Lübeck ihn nach dem Verhältnis zum gestorbenen Kind gefragt hätten. Zudem könne der Vater nur schwer Emotionen zeigen. „Es fällt mir wesentlich schwerer, Gefühle zu zeigen, als zu empfinden“, erklärte der 24-Jährige. Vor allem empfinde er Trauer, besonders wenn er von seiner Verlobten getrennt sei.

Eltern bemerkten Gewichtsverlust

Katja Münzel, die Anwältin der 24-jährigen Mutter des toten Säuglings, verlas deren Erklärung. Laut „NDR“ lernten sich die Eltern im August 2018 kennen. 2022 kamen ihre Zwillinge als Frühchen zur Welt. Das nun in Brunsbüttel verstorbene Kind wurde im Mai 2025 per Kaiserschnitt geboren. 

Für die Mutter war es laut Verteidigung ungewohnt, das Neugeborene zu stillen, da die Zwillinge wegen ihrer Frühgeburt zunächst über eine Sonde ernährt wurden. Beide Eltern betonten, das Kind habe sich aus ihrer Sicht altersgerecht entwickelt. 

Für die Mutter war es nach Aussagen der Verteidigerin neu, das Neugeborene zu stillen. (Archivbild)Markus Scholz/dpa

Für die Mutter war es nach Aussagen der Verteidigerin neu, das Neugeborene zu stillen. (Archivbild)Markus Scholz/dpa

© Markus Scholz/dpa

Dass das Kind Gewicht verlor, bemerkten die Eltern der Einlassung der Mutter zufolge „zwei Wochen vor dem Tod“. Daraufhin stellte die Mutter den Spielrhythmus um, da das Kind die Zufütterung per Flasche ablehnte. Ihrer Meinung nach wog das Kind 2,9 Kilogramm - laut Anklage wog das verhungerte Kind schließlich nur ein Kilo. 

Eltern hatten Kontakt zum Jugendamt

Gleichzeitig zeigte sich die Überforderung der Eltern laut dem Vater daran, dass sie Kinderarzttermine verpassten oder wegen Erkrankungen der Kinder absagten. Selbst auf Erinnerungen der Kinderarztpraxis reagierten sie nicht, erklärte der Vater bei seiner Vernehmung. Konkret betraf dies die Vorsorgeuntersuchungen U3 und U4.

Auch das Jugendamt war in die Situation eingebunden. Erstmals besuchten dessen Mitarbeiter die Familie im September 2024, noch vor der Geburt des Säuglings. Sie begutachteten die Wohnung, sprachen mit den Eltern und hielten die Verhältnisse für angemessen, berichtete der Vater.

Beim zweiten Besuch im Juni des vergangenen Jahres verlief der Termin laut dem Vater ähnlich. Die Verteidigerin der Mutter schilderte jedoch, dass die Eltern das Jugendamt um eine Liste mit Hilfsangeboten gebeten hätten. „Wir hätten uns mehr um Hilfe bemühen sollen“, hieß es in der Einlassung der Mutter.