Prozess um erhängten Hund „Buddy“ hat begonnen
Ein 38-Jähriger steht vor dem Amtsgericht Flensburg, weil er den Hund „Buddy“ getötet haben soll. Der Fall sorgte für große Anteilnahme in der Stadt.
Der Tod des kleinen Hundes hatte viel Betroffenheit in Flensburg ausgelöst.Birgitta von Gyldenfeldt/dpa
© Birgitta von Gyldenfeldt/dpa
Unter großem öffentlichem Interesse hat am Amtsgericht Flensburg der Prozess gegen einen 38-Jährigen begonnen, der einen kleinen Hund erhängt haben soll. Der Angeklagte habe den weißen Pudel-Mischling „Buddy“ Ende März des vergangenen Jahres nicht, wie mit seiner Partnerin besprochen, ins Tierheim oder zum Einschläfern gebracht, sondern mit einem dünnen Seil in einem Wald in Flensburg aufgehängt, sagte der Staatsanwalt. Der so strangulierte kleine Rüde habe Schmerzen und Angst erlitten und sei schließlich gestorben. Der Mann ist wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt.
„Buddys“ Besitzerin und der Angeklagte sind ein Paar. Sie wollten laut Staatsanwalt in eine Wohnung umziehen, in der Tiere nicht gehalten werden durften. „Der Angeklagte mochte den Hund zudem nicht“, hieß es weiter. Zunächst war für den Prozess ein Verhandlungstag angesetzt. Weil die Beweisaufnahme länger dauerte als zuvor angenommen, wird der Prozess nun am 11. August um 9.00 Uhr fortgesetzt. Dann sollen die Plädoyers gehalten und voraussichtlich das Urteil verkündet werden.
Angeklagter verwickelt sich in Widersprüche
Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er habe den Hund nicht getötet. Er habe ihn zum Einschläfern bringen wollen und dabei einen Bekannten getroffen, der den Hund dann übernommen habe. Die gesamte Entwicklung tue ihm sehr leid. Er bereue es bis heute, den Hund alleine gelassen zu haben.
Während seiner Aussage verwickelte sich der Angeklagte mehrfach in Widersprüche. Auch die als Zeugin geladene Hundebesitzerin machte nach Einschätzung der Richterin widersprüchliche Angaben. Breiten Raum nahm zudem der Beziehungsstatus der beiden ein. Sie gaben an, verlobt zu sein. Die Richterin verwies jedoch auf mehrere Unstimmigkeiten und erklärte, sie gehe nach vorläufiger Würdigung nicht von einer Verlobung aus, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würde.
Große Anteilnahme am Tod des Hundes
Der Fall hatte in Flensburg und insbesondere in den sozialen Medien große Anteilnahme und Betroffenheit ausgelöst, auch Drohungen und Hasskommentare fanden sich im Netz.
Der Rüde konnte trotz des fehlenden Mikrochips rasch identifiziert werden – unter anderem an seiner auffälligen Leine. Er war bereits rund ein Jahr zuvor ins Tierheim gekommen, nachdem die Polizei ihn angebunden in einem Wald bei Flensburg gefunden hatte. Nach seinem Tod wurden Spenden gesammelt, um „Buddy“ würdevoll zu bestatten. Im Herbst wurde seine Asche nach einer Trauerfeier am Tierheim beigesetzt.