Sechs Tote in Stade - Wie die Justiz den Fall aufarbeitet
Sechs Tote, ein Baby mit Hirnblutung und viele offene Fragen: Wie es einen Monat nach der Gewalttat in Stade weitergeht.
Ein Vater soll sechs Mitarbeitende der Jugendhilfe getötet haben. (Archivfoto)Kai Moorschlatt/dpa
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Einen Monat nach den Schüssen mit sechs Toten in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sind viele Fragen offen - und die Hoffnung auf Antworten schwindet. Der Hauptverdächtige kam ums Leben, die genauen Umstände seines Todes im Gefängnis sind nach wie vor unklar. Hinterbliebene können jetzt nur auf einen Prozess gegen die Partnerin des Verdächtigen und die Fahrerin des Fluchtwagens hoffen.
Mutter verliert im Sorgerechtsstreit
Der Fall beschäftigt allerdings schon die Gerichte. Dabei geht es um einen Sorgerechtsstreit um das Baby des Verdächtigen, der das Motiv für die Tat in Stade gewesen sein soll. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies nun eine Beschwerde der Eltern zurück. Da der mutmaßliche Schütze tot ist, betrifft die Entscheidung nur noch die Mutter.
Das Oberlandesgericht wies eine Beschwerde der Eltern in einem Sorgerechtsstreit zurück. (Archivfoto)Michael Matthey/dpa
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Die 34-Jährige hat weiter kein Aufenthaltsbestimmungsrecht und kein Recht zur Gesundheitssorge, wie eine Sprecherin des OLG mitteilte. Außerdem darf sie keine Angelegenheiten mehr für ihr Kind bei Behörden regeln. Das Baby lebt inzwischen getrennt von seiner Mutter in einer anderen Einrichtung.
Es handelt sich dabei um eine erste Entscheidung in einem Eilverfahren. In einem weiteren Verfahren wird sich das Gericht noch einmal ausführlich mit dem Sorgerechtsstreit befassen.
Dem vorausgegangen war ein Prozess am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge. Das Gericht hatte den Eltern die Rechte entzogen und angeordnet, dass Mutter und Kind gemeinsam in der Einrichtung in Stade unterkommen sollen. Die Eltern hatten dagegen Beschwerde eingelegt.
Ermittlung wegen Mordes - Kommt es zu einer Anklage?
Die Mutter steht derweil weiter im Visier der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens wegen Mordes. Ob es zu einer Anklage kommt, ist noch unklar. „Das ist alles offen, ich kann keine Versprechungen machen, ob angeklagt wird“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stade, Julia Pirk. Beide Beschuldigte haben sich bisher nicht geäußert - ihr gutes Recht im laufenden Ermittlungsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft wartet derzeit auf die Ergebnisse der Obduktion des 45-jährigen Tatverdächtigen, der sich in der JVA Bremervörde mit Oberbekleidung stranguliert haben soll. „Wir haben festzustellen, ob es ein Suizid ist. Bisher haben wir keine Anhaltspunkte dagegen“, sagte Pirk. Mögliche Vorstrafen des Mannes in der Türkei träten in den Hintergrund, da gegen Verstorbene nicht ermittelt werde.
Gutachten zur Hirnblutung des Babys erwartet
Parallel dazu untersucht die Staatsanwaltschaft Hannover, wer für eine Hirnblutung des Säuglings verantwortlich ist, die bereits im Vorfeld der Tat festgestellt worden war. Ein medizinisches Gutachten eines spezialisierten Sachverständigen aus Nordrhein-Westfalen soll frühestens Ende August vorliegen und klären, ob die Verletzung durch ein Schütteltrauma entstanden ist. „Wir lassen das anhand der Arztbriefe überprüfen, das ist obligatorisch“, sagte Staatsanwalt Oliver Eisenhauer in Hannover.
In einem Brief der Fahrerin des Fluchtwagens - angeblich die Patentante des Babys - ist von einem Unfall die Rede. Nach dem Tod des Vaters wird nun zudem geprüft, ob möglicherweise die Mutter für den Vorfall verantwortlich war. Bei einer Misshandlung von Schutzbefohlenen könnte eine Anklage oder sogar ein Haftbefehl folgen. Die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen wegen Bedrohung von Ärzten wurden hingegen eingestellt.
Hinterbliebene: Prozess wichtig für Aufarbeitung
Opferanwalt Steffen Hörning, der zwei hinterbliebene Familien vertritt, und mehrere Politiker fordern eine umfassende Aufklärung des Todes des Tatverdächtigen in der JVA. Hörning kritisiert, dass die Haftbedingungen für den mutmaßlichen Täter gelockert worden waren. Der 45-Jährige hatte anfangs unter besonderer Beobachtung gestanden - die nach Einschätzung einer Psychologin schrittweise gelockert und schließlich ganz aufgehoben wurde. Bereits in der Vergangenheit sei er hoch manipulativ in Erscheinung getreten, so Hörning.
Der Opferanwalt vertritt Hinterbliebene, die auf einen Prozess hoffen. (Archivfoto)Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
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Für die Hinterbliebenen ist ein möglicher Prozess gegen die beiden verdächtigen Frauen von zentraler Bedeutung. „Dort möchten sie ihrem Familienmitglied ein Gesicht geben, von ihm erzählen“, sagte Hörning. Die Familien hoffen, dass am Ende Beweise gefunden werden - und der Fall damit wenigstens teilweise aufgearbeitet werden kann.