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Polizei löst Veranstaltung auf – Linke kritisiert Einsatz

In Hannover beendet die Polizei eine Veranstaltung mit möglichem PKK-Bezug und überprüft 96 Menschen. Eine Linken-Abgeordnete kritisiert das Vorgehen bei der nach ihren Angaben kurdischen Gedenkfeier.

28.09.2026

Die Polizei hatte nach eigenen Angaben Hinweise auf einen möglichen Bezug der geplanten Veranstaltung zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. (Symbolbild)Friso Gentsch/dpa

Die Polizei hatte nach eigenen Angaben Hinweise auf einen möglichen Bezug der geplanten Veranstaltung zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. (Symbolbild)Friso Gentsch/dpa

© Friso Gentsch/dpa

Die Polizei hat eine von der Stadt Hannover verbotene Veranstaltung in einem Gebäude in der Nordstadt aufgelöst. Nach Polizeiangaben stellten die Einsatzkräfte am Sonntag die Identität von 96 mutmaßlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern fest. Gegen zahlreiche Menschen seien Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Vereinsgesetz eingeleitet worden.

Die Polizei hatte nach eigenen Angaben Hinweise auf einen möglichen Bezug der geplanten Veranstaltung zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die Stadt untersagte sie daraufhin per Verfügung. Auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses betraten Einsatzkräfte das Gebäude gegen 15 Uhr. Fünf Menschen seien während des Einsatzes von Rettungskräften versorgt worden. Um 22 Uhr war der Einsatz den Angaben zufolge beendet.

Die PKK ist in der Türkei, aber auch in der EU und den USA als terroristische Vereinigung eingestuft, in Deutschland ist sie seit 1993 verboten. 

Kaminski: Veranstaltung war kurdische Gedenkfeier 

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Maren Kaminski kritisierte das Vorgehen. Sie war nach eigenen Angaben am Abend vor Ort. Bei der Veranstaltung habe es sich um eine kurdische Gedenkfeier gehandelt.

„Familien, Ältere und Jugendliche, die zusammengekommen waren, um zu trauern, wurden behandelt wie Schwerverbrecher“, sagte Kaminski. Sie forderte eine Aufklärung des Einsatzes und eine Entschuldigung von Stadt und Polizei. Die Begründung der Verbotsverfügung lag der dpa zunächst nicht vor.